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Skandalöse Praktiken durch Streikbruchprämien bei Klüh Security

C.Kartal/Düsseldorf 

Die Firma Klüh Security hat aufgrund der hohen Teilnahme der Beschäftigten an Streikmaßnahmen am Düsseldorfer Airport mit Streikbruchprämien agiert, um die Belegschaft von Arbeitskampfmaßnahmen abzuhalten. So sollten Beschäftigte aus dem Sicherheitspersonal, die sich nicht an den Streikmaßnahmen beteiligen, 300 € und die Beschäftigten aus dem Rollstuhlservice 100 € Streikbruchprämie pro Streiktag bekommen. „Aber das hat die Beschäftigten nicht abgehalten, sich zahlreich an fünf Warnstreiktagen zu beteiligen“, so ver.di in einer Pressemitteilung. Die Firma Klüh Security ist Tarifgebunden und Mitglied des Arbeitgeberverbands Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS).

In der Erklärung von ver.di heißt es dazu wie folgt: „Die Zahlung einer Streikbruchprämie durch den Arbeitgeber stellt einen direkten Angriff auf die Solidarität der Beschäftigten dar. Nach unserer Auffassung handelt es sich dabei nicht um ein legitimes Kampfmittel. Das Bundesarbeitsgericht hält eine Streikbruchprämie dagegen grundsätzlich für zulässig. Nach Auffassung des BAG werde das Streikrecht dadurch nicht entwertet. Das gelte allerdings nur für eine während des Arbeitskampfes ausgelobte Prämie. Eine Streikbruchprämie, die erst nach Beendigung des Streiks gewährt wird, muss nach Auffassung des BAG (28.07.1992, DB 1993, 232) durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein. “Normale” Belastungen, die mit jeder Streiksituation verbunden seien, sollen nach Auffassung des BAG nicht ausreichen. Klüh Security hatte nämlich erst nach dem Ende des ersten Warnstreiks (27.02.23) den Beschäftigten im Rollstuhlservice – ohne eine Vorabinformation – Streikbruchprämien im Nachhinein gezahlt. Somit müsste Klüh auch allen anderen Beschäftigten diese Prämie zahlen, also auch denen, die am Streik teilgenommen haben“.

Die Kollegen sind aber fest entschlossen, sich weiter für ihre Tarifforderungen einzusetzen und sich durch solch miese Praktiken von der Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen nicht abhalten zu lassen. ver.di verhandelt für die Beschäftigten aus der Luftsicherheit mit dem Arbeitgeberverband BDLS um höhere Zeitzuschläge. Am 27. und 28. April ist die Verhandlung ohne ein einigungsfähiges Angebot beendet worden. Somit geht die Tarifauseinandersetzung in die nächste Runde. Am 9. Mai sollen die Tarifverhandlungen weitergehen, aber laut der Gewerkschaft ver.di sind weitere Arbeitskampfmaßnahmen nicht ausgeschlossen.

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