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Tag gegen Gewalt an Frauen

Nina Nave

Jedes Jahr am 25. November gehen wir gegen Gewalt gegen Frauen auf die Straßen. Aber warum genau an diesem Tag? Am 25. November 1960 wurden die drei Schwestern Mirabal vom militärischen Geheimdienst der Dominikanischen Republik entführt, gefoltert, und letztendlich umgebracht, da sie Widerstand gegen den Diktator Trujillo geleistet hatten. 1981 erinnerten lateinamerikanische und karibische Feministinnen an die drei Schwestern und erklärten den 25. November erstmals zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. 1991 schloss sich dem auch die UN an.

Der 25. November ist auch heute noch von großer Relevanz. Denn Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig und große Errungenschaften, wie die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe oder das erste Frauenhaus sind noch gar nicht so lange her – ersteres 1996 und letzteres 1976.

Im aktuellen Index für Frauen, Frieden und Sicherheit der US-amerikanischen Georgetown-Universität steht Deutschland zwar auf Platz 11 von 140 Ländern. Jedoch wird auch hierzulande jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Hochgerechnet sind mehr als 12 Millionen Frauen betroffen. Alle 45 Minuten wird eine Frau in Deutschland durch ihren Partner gefährlich körperlich verletzt. Gerade während der Corona Pandemie sind die Zahlen der Gewalt gegen Frauen erheblich gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt bei 240.547, sie ist im Vergleich zu 2021 um 8,1% gestiegen. Von häuslicher Gewalt sind vor allem Frauen betroffen: 80,1% der Opfer von Partnerschaftsgewalt und 71,1% der Opfer häuslicher Gewalt sind weiblich. Diese Gewalt geht meist von Männern aus: die Tatverdächtigen bei Partnerschaftsgewalt sind 78,3% Männer, bei häuslicher Gewalt sind es 76,3%.

Nicht nur die offensichtliche physische Gewalt, sondern auch Bedrohungen, Beschimpfungen, und Kontrolle sind Gewalt. Für Betroffene führt dies oft zu Angstzuständen, Schuldgefühlen, Depressionen oder posttraumatischen Belastungsstörungen.

Jeden dritten Tag tötet ein Mann seine (Ex-)Partnerin, hier spricht man von Femiziden, also Morden aufgrund des Geschlechtes. Femizide sind in Deutschland kein eigener Strafbestand, deswegen fallen die meisten Trennungstötungen unter Totschlag und werden somit milder bestraft. Das steht im Widerspruch zur Istanbul Konvention.

Femizide unterscheiden sich in dem Sinne von anderen Morden, dass sie oft mit häuslicher Gewalt, Drohungen, Stalking oder Einschüchterungen einhergehen. Zudem kommt ein Besitzanspruch des Mannes gegenüber seiner (Ex-) Freundin.

Die Istanbul Konvention ist ein am 1. Februar 2018 ratifiziertes Abkommen mit dem Ziel Frauen und Mädchen vor Gewalt zu Schützen. Dazu braucht es unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe und Rechtsschutz. Obwohl das Expert:innengremium GREVIO das Gewaltschutzgesetz und auch strafrechtliche Maßnahmen gegen digitale Gewalt oder im Sexualstrafrecht in ihrem Bericht lobt, ist auch in Deutschland noch viel zu tun. Vor allem ist zu kritisieren, dass eine langfristige, umfassende Strategie gegen Gewalt an Frauen und eine nationale Koordinierungsstelle für entsprechende Maßnahmen fehlen. Zudem kommt der Mangel an freien Plätzen in Frauenhäusern. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass bei Berufsgruppen die mit Opfern geschlechterspezifischer Gewalt zu tun haben, wie Polizei, Justiz oder beim Jugendamt ein umfassendes Verständnis für diese Gewalt geschaffen werden muss, denn genau das fehlt.

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