Written by 08:00 HABERLER

Berliner Mietendeckel gekippt

Alev Bahadir

Am 15. April erklärte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig. Das Land Berlin habe nicht die entsprechende Gesetzgebungskompetenz. Das Urteil sorgte in Berlin und anderen Städten für Proteste. In Berlin gingen 15.000 Menschen auf die Straße.

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht. Das müsste strenggenommen heißen, dass jeder Mensch den Anspruch auf eine angemessene Unterkunft hat. Dass das in Deutschland nicht der Fall ist, ist kein Geheimnis. Fehlende Sozialwohnungen und steigende Mieten fordern ihren Tribut bei jenen, die es sich nicht leisten können. So sind nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe 678.000 Menschen ohne festen Wohnsitz. Die Zahl hat sich somit in den vergangenen Jahren verdoppelt. Und auch für jene, die ein Dach über dem Kopf haben, ist die Situation alles andere als einfach. So muss ein großer Teil des Verdienstes an den Vermieter abgeben werden. Bei armutsgefährdeten Menschen, also Alleinerziehenden, prekär Beschäftigten usw. ist es knapp die Hälfte des Einkommens. Und diese Entwicklung wird nicht besser, sondern spitzt sich im Gegenteil sogar zu. Denn jährlich steigen die Mietpreise weiterhin an. Laut dem Forschungsunternehmen F+B, das jährlich auch den Mietspiegel veröffentlicht, seien die Mieten im Jahr 2020 im Durchschnitt um 1,7 % gestiegen. Auch in den vorangegangenen Jahren ist der Mietpreis kontinuierlich angehoben worden. In manchen Großstädten ist es nahezu unmöglich, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Topreiter hier bleiben Stuttgart und München, doch ist diese Entwicklung unaufhörlich in allen Städten zu beobachten.

Metropolen ziehen junge Menschen an

Davon ausgenommen ist die Hauptstadt natürlich nicht. Berlin gehört mit Leipzig und Frankfurt am Main laut dem statistischen Bundesamt zu den Top 3 der Städte mit dem meisten Zuzug. Vor allem junge Menschen im Alter von 20 bis 40 Jahren zieht es in die Metropolen. „In den Jahren 2013 bis 2018 zogen im Saldo 1,2 Millionen Menschen in die kreisfreien Großstädte. Bei den Menschen ab 40 Jahren sieht die Entwicklung anders aus: Unter dem Strich zogen im Saldo 120 000 Menschen dieser Altersgruppe aus den Großstädten weg“, so Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes.

Das Problem: eine große Anzahl von Wohnungen und Grundstücken sind in privater Hand. Private Unternehmen haben primär Interesse daran, Profit aus den Immobilien zu schlagen. Das können sie z.B., indem sie möglichst teuer vermieten. Das können sie u.a. durch Staffelmieten oder durch Erhöhung der Miete z.B. nach Modernisierung oder energetische Verbesserungen. Gleichzeitig spekulieren Unternehmen auch mit Grundstücken. Das heißt sie warten bis der Preis so in die Höhe geht, dass sie mit möglichst viel Gewinn verkaufen können, das betroffene Grundstück bleibt unbebaut oder bereits vorhandene Wohnungen bleiben leer. In Großstädten, wo Wohnraum knapp ist, verheerend.

Der Berliner Wohnungsmarkt

Doch nicht minder verantwortlich für diese Situation sind die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum, z.B. durch Sozialwohnungen, schaffen oder bestehende Immobilien verkaufen. Davon kann Berlin ein Lied singen. Nach der Wiedervereinigung bis in die Mitte der 2000er verkaufte der Berliner Senat knapp 200.000 städtische Wohnungen an private Unternehmen. Der Supergau ereignete sich im Jahr 2004, als der Senat die Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft (GSW) mit ihren knapp 65.000 Wohnungen an ein Konsortium von internationalen Fondsgesellschaften verkaufte. Für 405 Millionen Euro. Zehn Jahre später wurde sie von Deutsche Wohnen übernommen, das somit zu einem der größten Vermieter in Berlin wurde. Die Federführung beim Verscherbeln der Sozialwohnungen für einen Spottpreis hatte, neben dem damaligen regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), kein anderer als Thilo Sarrazin. Denn bevor Sarrazin in den Vorstand der Deutschen Bundesbank ging und bevor er sich als Autor von rassistischer und sozialdarwinistischer Lektüre („Deutschland schafft sich ab“) einen Namen machte, war er SPD-Finanzsenator in Berlin. Heute ist es genau der Wohnraum, der damals einfach günstig verkauft wurde, der dringend gebraucht wird. Deutsche Wohnen treibt Mieten in die Höhe, lässt Immobilien bewusst herunterkommen, um die Mieter zu vertreiben und nach kurzer Modernisierung teurer weiterzuvermieten. Wer Deutschland abschafft, sind Unternehmen, wie Deutsche Wohnen und Politiker, die ihren Profit begünstigen, wie Thilo Sarrazin. Die die Menschen mit der Tatsache, dass sie nun mal irgendwo wohnen müssen, melken, bis es nicht mehr geht, um sie dann zu verjagen und mit anderen Menschen weiterzumachen.

Deutsche Wohnen & Co. enteignen!

Dagegen hat sich aber selbstverständlich Widerstand formiert. Volksbegehren, wie „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“ fordern die Rückführung der Wohnungen in öffentliche Hand. Der Druck, der sich gegen die unbezahlbaren Mietpreise und die andauernde Gentrifizierung in ganzen Stadtteilen Berlins aufgebaut hat, mündete im vergangenen Jahr im Berliner Mietendeckel. Am 23. Februar 2020 ist das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“, kurz Mietendeckel in Kraft getreten. Das Gesetz war auf fünf Jahre ausgelegt und sah mehrere signifikante Einschnitte vor: so wurden Mieten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren. Geplant war dies bis zum 31. Dezember 2021, danach sollten Mieterhöhungen um bis zu 1,3 Prozent der zum Stichtag vereinbarten Nettokaltmiete möglich sein. Auch die Mieterhöhung nach einer Modernisierung wurde damit eingeschränkt. Außerdem regulierte der Mietendeckel wie hoch die Miete bei Neuvermietung sein durfte und senkte überhöhte Mieten ab. Von all dem ausgenommen waren Sozialwohnungen und Neubauten, die ab 2014 erstmalig bezogen wurden. Natürlich schränkte der Mietendeckel die Profite von Deutsche Wohnen usw. ein, wäre aber immer noch rentabler als eine Rückführung in die kommunale Hand. Doch es dauerte nicht lange, bis Abgeordnete der CDU und der FDP beim Bundesverfassungsgericht Klage einreichten. Diese wurde nun bestätigt. Da das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel als von Beginn an verfassungswidrig erklärt hat, können auf Mieter nun Rückforderungen von Vermietern zukommen. Gleichzeitig werden jetzt aber auch die Stimmen lauter, die eine ähnliche Entscheidung, wie den Mietendeckel, von der Bundesregierung erwarten. Auch die Kampagne um das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“ geht weiter. Das Thema Wohnen und Mieten wird sicherlich ein Wahlkampfthema für den heißen Herbst werden.

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