Written by 11:11 HABERLER

Billanz des gesetzlichen Mindestlohns – Happy Birthday!

In der Zwischenbilanz des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung anlässlich des Jahrestages des gesetzlichen Mindestlohns soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland unter dem Strich keine negativen Arbeitsmarkteffekte gebracht haben. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im Gegenteil spürbar gestiegen, und zwar gerade in traditionellen Niedriglohnbranchen. Durch den Mindestlohn sind, im Vergleich zum Vorjahr, 688.000 neue sozialversicherungspflichtige Stellen entstanden, so die WSI. Den prozentual größten Anstieg weist mit dem Gastgewerbe eine „klassische Niedriglohnbranche“ auf, so WSI-Experte Thorsten Schulten. Auch bei der Leiharbeit, den „sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“, hat die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überdurchschnittlich erhöht. Die Zahl der Minijobs hingegen hat sich verringert.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) spricht von „1 : 0 für den Mindestlohn“ und hat festgestellt, dass es eine Zunahme von 64.500 an Gastro-Beschäftigten gibt. Alles spricht für einen Mindestlohn-Erfolg. Die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger erklärt dazu: „Der gesetzliche Mindestlohn hat sein erstes Praxis-Jahr bestanden – und zwar mit Bravour. Er ist vor allem auch der Einstieg in den Lohn-Aufstieg für Menschen, die zuvor mit Niedrigstlöhnen abgespeist wurden.“ Vom „Schreckgespenst Mindestlohn“, vor dem die Arbeitgeber gewarnt hätten, sei nichts übrig geblieben: Der Mindestlohn sei weder „Konjunktur-Bremser“ noch „gefährlicher Job-Killer“, so Rosenberger. Es stehe damit „1:0 für den Mindestlohn“, der jetzt weiterentwickelt werden müsse. Die Höhe des Mindestlohn müsse steigen, schließlich sei diese durch die Konzentration großer Vermögen auf einen Bruchteil der Bevölkerung bereits in eine enorme Schieflage geraten. Vor allem, um Altersarmut vorzubeugen und um eine Rente von mindestens 769 Euro pro Monat zu gewährleisten, müsse ein Beschäftigter immerhin mindestens 11,50 Euro pro Stunde verdienen, bei einer 45-jährigen Vollzeitstelle. „Die gesetzliche Lohnuntergrenze muss in diesem Jahr erhöht werden“, sagt auch Robert Feiger der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt, der auch in der vom Bundesarbeitsministerium berufenen Mindestlohnkommission sitzt.
Nahles: 1€ Job für Flüchtlinge?
100.000 geförderte Arbeitsstellen will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles für Flüchtlinge schaffen. Sie will jährlich 450 Millionen Euro investieren, um die besagten neuen 1-Euro-Flüchtlingsjobs zu schaffen. Deshalb verhandelt man mit Finanzminister Schäuble.
Die CDU plante hingegen, dass die Flüchtlinge vom 8.50 € Mindestlohn ausgeschlossen werden. Dies führte zu Protest beim DGB, denn damit würden Geflüchtete zu Lohndrückern gemacht.
Hierzu der IG-BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger: Der Mindestlohn muss auch für Flüchtlinge gelten. Wer in Deutschland arbeite, muss das zu „fairen Bedingungen“ tun können, so Feiger. Unterschiede nach Staatsangehörigkeit dürfe es ebenso wenig geben, wie nach Geschlecht oder Religion. „Diejenigen, die jetzt eine Ausnahme vom Mindestlohn fordern, verhalten sich brandgefährlich“, kritisierte der Gewerkschafter. „Sie fordern nichts anderes als die staatlich unterstützte Verdrängung von Niedriglohnempfängern durch Migranten.“ Statt Geflüchtete zu benachteiligen, müssten sie für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden.
Der Mindestlohn gilt schon jetzt nicht für Hartz-4- Bezieher im ersten Halbjahr der Erwerbstätigkeit. Und Flüchtlinge sind mit der Anerkennung auch Hartz-4 Empfänger. Also gilt für sie wie für Einheimische in der Arbeitsvermittlung diese Ausnahme jetzt schon. Mittlerweile ist die CDU aber von ihrem Vorhaben abgerückt.
Statt Flüchtlinge beim Mindestlohn auszuschließen oder das in Erwägung zu ziehen, sollte man Arbeitsverbote und -beschränkungen für Flüchtlinge aufheben und ihre früheren Qualifikationen anerkennen. Es sollte gar keine Ausnahmen beim Mindestlohn geben.
Mahir Sahin

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