Written by 16:30 HABERLER

Das Urteil gegen Kristina Hänel ist rechtskräftig!

Alev Bahadir

Am 19. Januar 2021 hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Revision, die die Gießener Ärztin gegen ein Urteil eingelegt hatte, verworfen. Somit ist das Urteil, das das Landgericht Gießen gegen Kristina Hänel wegen des Verstoßes gegen §219a des Strafgesetzbuches gesprochen hat, rechtskräftig. 

Kristina Hänel ist Ärztin und betreibt eine Praxis in Gießen. Dort führt sie, neben vielen anderen Leistungen, auch Schwangerschaftsabbrüche durch. Dass sie das tut, kann man auf ihrer Homepage nachlesen. Ebenfalls auf der Homepage war es bis vor einiger Zeit noch möglich, sich Informationsmaterial über den Schwangerschaftsabbruch herunterzuladen. Dass Kristina Hänel Abbrüche durchführt, macht sie seit über 10 Jahren zum Angriffsziel von Abtreibungsgegnern wie Yannic Hendricks, die sie immer wieder angezeigt haben. Der Vorwurf: der Verstoß gegen §219a, der das Werben für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Dass Kristina Hänel auf ihrer Homepage Informationen über den Eingriff zur Verfügung stellte, wurde von Hendricks und dem Amtsgericht Gießen als „Werbung“ ausgelegt, sie wurde 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt. Nachdem das Urteil zwischenzeitlich wieder aufgehoben wurde, wurde sie 2019 erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig und Kristina Hänel hat angekündigt Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Sowohl in den vergangenen Jahren, als auch heute ist der Fall Gegenstand hitziger Diskussionen. Kaum wie ein anderes Thema scheidet „Abtreibung“ die Geister. Das ungeborene Leben steht dem Recht der Frau auf die Selbstbestimmung über ihren Körper entgegen. Es gibt selten jemanden, der oder die keine Meinung zu dem Thema hat. Selbst der Gesetzgeber hat eine Meinung dazu, denn mit den beiden Paragraphen 218 und 219 im Strafgesetzbuch ist der Schwangerschaftsabbruch bis zum heutigen Tag strafbar. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie nach einem Beratungsgespräch etc. gehen Arzt, Ärztin und Patientin straffrei aus. In wessen Sinne die Ärzte handeln sollen, ist im §219 klar formuliert: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen“. Dabei kämpfen Frauen seit Ewigkeiten dafür, selbst über ihren Körper entscheiden zu können. Selbst entscheiden zu können, ob sie das Kind behalten wollen und können oder nicht. Vorhaltungen, wie „hätte sie doch verhütet, selbst schuld!“, sorgen nicht dafür, dass sich die Situation einer Frau, die es sich womöglich gar nicht leisten kann, ein Kind zu bekommen oder schlicht und einfach nicht Mutter werden will, verbessert. Würde es Staat und Abtreibungsgegnern wirklich darum gehen, Abbrüche zu minimieren, würden sie sich für kostenlose Verhütungsmittel einsetzen. So wie es aktuell ist, zeigt es jedoch nur: Die Frau soll Kinder zur Welt bringen, sie ist gar nicht dazu fähig, selbst zu entscheiden, ob sie das Kind behält oder die Schwangerschaft abbricht. Solange Paragraphen, wie 218 und 219 weiterhin im Gesetz bestehen bleiben und Ärzte, die die Eingriffe durchführen, kriminalisiert werden, kann nicht davon gesprochen werden, dass Frauen wirklich selbst über ihren Körper entscheiden dürfen. Doch genau das ist es, was Frauen wollen und einfordern!

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