Written by 10:27 HABERLER

Nach vielen Jahren der Kämpfe: §219a wird abgeschafft!

Alev Bahadir

Die zukünftige Ampel-Koalition hat ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht. Neben u.a. Regelungen zu Einbürgerung, Mindestlohn oder Abschiebungen, geht es in dem Vertrag auch um Schwangerschaftsabbrüche. „Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung,“ so der Wortlaut im Koalitionsvertrag.

In diesem geht es auch um den umstrittenen Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch, der das Werben für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Dieser Gesetzesparagraph ist seit vielen Jahren Gegenstand von Protesten, denn, wie im Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel geschehen, wurde dieser Paragraph von Abtreibungsgegnern dazu genutzt, um Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und öffentlich über den Eingriff informieren, anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte haben hier mitgemacht und Kristina Hänel verurteilt. Diese hatte zuvor immer wieder angekündigt, weiterhin in jeder Instanz gegen das Urteil zu kämpfen.

Im Koalitionsvertrag ist nun vorgesehen, dass dieser Paragraph gestrichen werden soll. Damit solle das Selbstbestimmungsrecht der Frau gestärkt werden. Die Streichung des Paragraphen ist, wie so viele Rechte, die wir Frauen heute haben, keinesfalls ein Geschenk der Ampel-Parteien, die in der Vergangenheit bereits alle in einer Regierung waren und die Streichung auch da schon hätten voranbringen können! Es ist die Errungenschaft der Frauenbewegung, die seit Jahren gegen die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten durch §219a protestiert. Deshalb ist die Abschaffung des Paragraphen ein Erfolg der Frauenbewegung. Doch versuchen die Regierungsparteien jetzt diese mit der Streichung von §219a auszubremsen. Denn wer wirklich die Selbstbestimmung der Frau stärken möchte, muss konsequenter Weise die gesamten Paragraphen 218 und 219 streichen! Die Paragraphen 218 und 219 des Strafgesetzbuches regeln in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche. Unter dem §218 werden Schwangerschaftsabbrüche als illegal erklärt und die Durchführung gilt nur als straffrei, wenn die Frau sich mindestens drei Tage davor von einem Arzt darüber beraten lässt, ob sie den Abbruch denn auch wirklich will und wenn seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind.

Bis heute kriminalisieren diese Paragraphen die Ärztinnen und Ärzte und auch die betroffenen Schwangeren. Von Stärkung der Selbstbestimmung kann nicht die Rede sein, solange Schwangerschaftsabbrüche und somit die eigene Entscheidung über unsere Körper unter Strafe stehen.

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