Written by 20:00 HABERLER

„Nieder mit dem Abtreibungs-Paragraphen!“

Sidar Carman

In diesem Jahr am 15. Mai jährt sich die Einführung des §218 zum 150. Mal. Ebenso bekannt unter dem Namen „Abtreibungsparagraph“ stellt der §218 seit 150 Jahren in Deutschland Schwangerschaftsbrüche unter Verbot und Strafe: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Seit seiner Einführung ist der §218 Gegenstand gesellschaftlicher und (frauen-) politischer Diskussionen und Kämpfe. Im Kern der Auseinandersetzungen steht die Frage, ob Frauen selbst (!) über ihren Körper entscheiden dürfen (!) und damit auch frei und eigenständig über den Verlauf oder Abbruch einer Schwangerschaft. Die rechtliche Normierung des Gebärzwangs wurde 1871 in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs aufgenommen und stellte Abtreibung grundsätzlich unter Strafe. Bei Verstoß wurden bis zu fünf Jahren Zuchthaus, mindestens aber sechs Monate Gefängnis angedroht. 1913 entzündete sich der Konflikt zwischen Staat, Medizin und Frauen in der sog. „Gebärstreikdebatte“. Sie knüpfte an die Vorstellung, dass durch die Geburtenkontrolle die Lebensverhältnisse des verarmenden Proletariats bzw. proletarischen Frauen verbessert werden könne. Gleichzeitig führten neue Verhütungsmethoden Ende des 19. Jahrhunderts zu einem Geburtenrückgang, der als „nationale Gefahr“, als „Krebsgeschwür“ und „Volkskrankheit“ beklagt wurde. In den Jahren zwischen 1920 – 1926 wurden Bemühungen und Forderungen der KPD nach einer Liberalisierung und Streichung des Abtreibungsparagraphen im Reichstag abgelehnt.

Massenbewegung gegen das Abtreibungsverbot

Erste Demonstrationen für die Aufhebung des §218 fanden in Berlin statt. Im September 1929 wurde in Berlin das Theaterstück „Cyankali“ des Stuttgarter Arztes und KPD Mitglieds Friedrich Wolf uraufgeführt und zum Kampfstück der Bewegung gegen §218. Friedrich Wolf arbeitete in Stuttgart mit der Ärztin Else Kienle zusammen, die in ihrer kleinen Klinik Abbrüche durchführte, wenn das Leben der Frauen in Gefahr stand. 1931 entwickelte sich der aufflammende Protest gegen die Kriminalisierung von Abtreibung zu einer Massenbewegung, die von der KPD wesentlich mitgetragen wurde. Doch mit Beginn des Hitlerfaschismus wurden die Hoffnungen auf einen freien und selbstbestimmten Umgang mit Schwangerschaft und Geburtenkontrolle endgültig zerstört. Für „arische“ Frauen wurde Abtreibung strengstens verboten und der sog. Naziparagraph §220 Reichsstrafgesetzbuch (heute §219a Strafgesetzbuch) erlassen, der das öffentliche Anbieten von Abtreibungen und deren Werbung unter Strafte setzte. „Nicht-arische“ und behinderte Frauen hingegen wurden Zwangssterilisierungen und einer massiven Vernichtungspolitik ausgesetzt.

Straffreiheit als Ausnahmefall

Erst in der 70`er Jahren fand der Protest gegen das Abtreibungsverbot wieder einen starken Platz innerhalb der Frauenbewegung („zweite Welle“), der schließlich mit der Einführung der Fristenlösung, die Abbrüche allgemein bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei machte und der Einführung der Indikationsregelung zur Reformierung des §218 führte. Abbrüche waren somit unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Eine weitere Änderung wurde in den 90`er Jahren notwendig. Entscheidend war der Zugzwang des Gesetzgebers, dem er sich nach der Wiedervereinigung Deutschlands konfrontiert sah. Die bis dahin unterschiedliche Rechtslage in der DDR erforderte eine Reformierung des §218. In der DDR hatte jede Frau das Recht, bis zur zwölften Woche die Schwangerschaft durch einen ärztlichen Eingriff unterbrechen zu lassen. Das heute geltende Abtreibungsstrafrecht ist somit ein Kompromiss und regelt im §218 a, dass der Schwangerschaftsabbruch in Ausnahmen nicht strafbar ist, wenn die Schwangere vor dem Eingriff durch eine staatlich anerkannte Stelle beraten wurde, im Besitz eines Beratungsscheins ist und der Eingriff innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen wird.

150 Jahre Kriminalisierung sind genug

Die Geschichte des Abtreibungsverbots zeigt eindrücklich, wie umkämpft das Recht auf Selbstbestimmung der Frau über „ihren Bauch“ war. Daran hat sich bis heute nichts geändert, wie der Fall Kristina Hänel zeigt. Die Ärztin wurde verurteilt, weil sie im Internet über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Seitdem kämpft sie gegen den Paragraphen 219a. Der Fall zeigt, dass Abtreibung nicht nur ein Tabuthema ist, sondern ihr Rechtsanspruch je nach politischer Wetterlage unsicher ist. Trotz Gesetzesänderungen bleiben Abbrüche in Deutschland verboten. Das Recht, eine Schwangerschaft nicht austragen zu wollen, bleibt eine Ausnahme und ist unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Abtreibung ist heute nicht nur ein Tabuthema. Der Rechtsanspruch ist weiterhin unsicher und Sexualität und das Selbstbestimmungsrecht über den Körper sind weitere zentrale Themen und Forderungen der aufflammenden Frauenbewegungen weltweit. Unter anderem begründet durch die Zunahme von Gewaltfällen gegen Frauen, die durch die Zuspitzung sozio-ökonomischer Ungleichheit im kapitalistischen System, dem Festhalten an der patriarchalen Familie und Frauenrolle durch die häusliche Isolation in der Pandemie erschreckende Ausmaße angenommen hat. Mit dem Erstarken der reaktionären Politik wird das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper erneut zur Zielscheibe, wie durch die (geplanten) Verschärfungen des Abtreibungsrechts. Anlässlich des 150. Jahrestags des §218 ruft die Kampagne „150 Jahre Widerstand gegen §218 – Es reicht!“ zum 15. Mai zu einem bundesweiten Aktionstag auf. Mehr Infos finden sich auf: https://wegmit218.de/machmit.

Eine bundesweite Vernetzung von Frauenorganisationen traf sich dazu Mitte April zu einem ersten Planungstreffen. In mehreren Städten laufen bereits die Vorbereitungen für die dezentralen Aktivitäten, weitere sind im Aufbau. Nach dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und dem 8. März formiert sich in den kommenden Wochen ein weiterer Frauenprotest für ihr körperliche Selbstbestimmung. Anlass genug, sich nicht nur mit ihrer Geschichte und Rechtslage zu befassen, sondern sich in den gemeinsamen Kampf für die Streichung des §218 und §219a einzureihen. Denn 150 Jahre Abtreibungsverbot sind 150 Jahre Kriminalisierung genug!

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1 Nieder mit dem Abtreibungs-Paragraphen!“ lautet die Forderung auf dem KPD Plakat, das 1923 von Käthe Kollwitz gestaltet wurde.

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