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Schweigen aufbrechen: NEIN zu Gewalt – hier und anderswo

Sidar Carman

Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist Ausdruck patriarchaler Macht über das Leben und über den Körper der Frau. Weltweit werden eine Milliarde Frauen in ihrem Leben vergewaltigt oder geschlagen. Sie ist kein spezifisches Migrantinnenproblem und darf auch von Politik, Medien und Öffentlichkeit nicht für diskriminierende Gesetze und Meinungsbilder missbraucht und instrumentalisiert werden. Die Kürzungen im Bereich der Frauen- und Mädchenhäuser führen nur zu einer Verschlechterung der Situation von Betroffenen. In Deutschland ist fast jede vierte Frau von häuslicher Gewalt betroffen. Jährlich fliehen mehr als 45.000 Frauen mit ihren Kindern in Frauenhäuser. Tausende verharren jedoch vor den Türen der Hilfseinrichtungen, weil es einfach keinen freien Platz mehr gibt.

Anlässlich des „Internationalen Frauentags zur Beseitigung der Gewalt gegen die Frau“ haben sich regionale und überregionale Zeitungen mit der Lage der Frauenhäuser genauer befasst und so zumindest ihnen einen Raum gegeben, über die verheerende Situation zu sprechen. Die Berichte ähneln sich auf tragische Weise. Von Stuttgart bis Hamburg beklagen Frauenhäuser über finanzielle Not, Überbelegung und unbezahlbaren Wohnraum. „Frauen in akuten Notlagen müssen abgelehnt und in andere Bundesländer vermittelt werden. Über deren Verbleib führen wir keine Statistik, aber es ist wahrscheinlich, dass einige auch wieder in die Situation zurückkehren, aus der sie versucht haben, auszubrechen“, so Maj-Birte Gernand vom Elmshorner Frauenhaus. In Baden-Württemberg gibt es in 30 Frauenhäusern nur drei freie Plätze. Exemplarisch ist hierzu der Bericht über die Lage des Frauenhauses im Rems-Murr-Kreis. Das Frauenhaus musste Frauen ablehnen, weil es einfach keinen freien Platz gab. Auch hier dieselbe Forderung der Mitarbeiterinnen des Frauenhauses: „Man kann sich wirklich kaum vorstellen, wie schwierig der Punkt Wohnung ist. Diese sollte nicht nur bezahlbar, sondern auch noch in der Nähe der Schule und in der Nähe der Arbeitsstätte liegen.“ In Bayern wird jede zweite Frau auf der Suche nach Schutz abgewiesen. Dass Gewalt gegen Frauen nicht nur auf die „häusliche Gewalt“ beschränkt werden darf, erinnert eine aktuelle Meldung aus Köln. 1200 wohnungslose Frauen leben auf der Straße und sind somit tagtäglich Schlägen, Überfällen und Hunger ausgesetzt. „Frauen erkennt man oft nicht als solche. Sie schämen sich, kaschieren ihr Leben auf der Straße. Meist übernachten sie bei Wohnungsfreiern. Die bieten eine Übernachtung, Duschen und Aufwärmen gegen Sex“, so Linda vom Verein „Heimatlos in Köln.“

Die Zahl der schutzsuchenden Frauen in Deutschland bleibt weiterhin hoch. Zuflucht suchen häufiger auch geflüchtete Frauen, die in den Unterkünften Gewalt erfahren. Die angespannte Situation in den Frauenhäusern trifft sie besonders hart.

Gewalt an Frauen ist keine Privatangelegenheit!

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November verstärken wir unsere Stimmen für das Recht der Frau auf Selbstbestimmung auf Leben und Körper! Sie ist gleichzeitig ein Aufruf, das Schweigen aufzubrechen und sichtbar zu werden mit vielen anderen, für eine konsequente und effiziente Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, für eine bessere Finanzierung und grundlegenden Ausweitung der Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen, für gute, tarifgerechte Bezahlung der Arbeitsplätze in den Frauenhäusern/-einrichtungen und für das ehegattenunabhängige Aufenthaltsrecht für hinzugezogene Frauen aus dem Ausland.

Schweigen aufbrechen: Nein heißt Nein!

Anfang Juli 2016 hatte der Bundestag – auch als Folge der Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln – des Paragraphen 177 StGB (Sexualstrafrecht) erneuert, das am 10.11.2016 in Kraft getreten ist. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wurde somit gesetzlich verankert. Die eigentlichen Streiterinnen dieses Grundsatzes sind Frauen- und Menschenrechtsorganisationen, die seit Jahren forderten, dass ein „Nein“ ausreicht, um sexuelle Belästigung und Übergriffe unter Strafe zu stellen. Ernüchternd ist jedoch die Tatsache, dass mit der Gesetzesänderung durch die Hintertür das Aufenthaltsgesetz verschärft wurde. Mit dem pauschalen Verweis auf § 177 wurden Abschiebungen erleichtert, mögliche Abschiebeverbote ausgesetzt, wenn z.B. Leben oder Freiheit wegen Verfolgung, Krieg bedroht sind.


Blickwechsel: Beschämend und scheußlich.

AKP Regierung will Vergewaltiger an Minderjährigen schützen.

In der Nacht des 17. November haben AKP-Abgeordnete einen beschämenden Gesetzesentwurf des § 103 des türkischen Strafgesetzbuches zur „Heilung von Sexualtätern durch Heirat“ eingereicht. Mit einem Erweiterungsantrag will die Regierungspartei das Mindestalter für sexuelle Handlung auf 12 Jahre heruntersetzen. Das türkische Parlament billigte in erster Lesung den Entwurf, wonach die Verurteilung wegen sexueller Übergriffe gegen Minderjährige aufgehoben werden kann, wenn der Täter sein Opfer heiratet. Das schändliche Papier der AKP-Regierungspartei macht damit nicht nur die Kinderehe salonfähig, sondern billigt Sexualtätern einen scheußlichen Freischein für Verbrechen am Leben und Körper der Frauen und Mädchen zu. Bereits im Juli 2016 hatte das türkische Verfassungsgericht ein Gesetz aufgehoben, das sexuelle Handlungen mit Kindern unter 15 Jahren als „sexuellen Missbrauch“ wertet. Mit einer gemeinsamen Erklärung hat ein breites Bündnis von Frauenrechtsorganisationen in der Türkei eine Welle von landesweiten Protesten organisiert, dem sich Frauen im Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland mit derselben großen Entrüstung anschließen. Denn: „Wer das Mindestalter für die Einwilligung zum Sex auf 12 Jahre herabsetzen möchte, wer plant, mit einem Antrag eine Amnestie für Sexualstraftäter gegen Kinder einzuführen oder diesem Antrag zustimmt, sollte diesen falschen Schritt sofort zurücknehmen. Sonst werden sie einen Schritt unternehmen, der irreparable Schäden verursacht und den Weg für die Aberkennung von Frauen- und Kinderrechten durch Parlamentsbeschlüsse ebnet.“ (aus der Erklärung der Frauenverbände in der Türkei; www.migrantinnen.net) Kurzum: Nein zu Vergewaltigung, Kindermissbrauch und Straffreiheit für Vergewaltiger!

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