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Abschaffung des Ehegattensplittings

Kaja Kossmann

Dass eine Hochzeit für Paare ökonomisch sinnvoll ist, da verheiratete Paare die Möglichkeit haben, Steuern zu sparen, ist bekannt. Doch was hat das „Ehegattensplitting“ eigentlich konkret zu bedeuten? Und warum will die Ampel dieses abschaffen? 

Ehegattensplitting
Hier haben Ehepartner die Möglichkeit, zwischen Steuerklasse 3, 4 und 5 zu wählen. Entweder es sind also beide Ehepartner in Steuerklasse 4, welche sich von der Höhe der Steuersätze nicht von Steuerklasse 1 unterscheidet oder einer der Ehepartner ist in Steuerklasse 3, welche einen sehr niedrigen Steuersatz hat, während der andere in Steuerklasse 5 ist, welche einen sehr hohen Steuersatz hat. Da sich diese Sätze immer prozentual am Einkommen errechnen, lohnt sich dieser Schritt, wenn die Eheleute unterschiedlich viel verdienen. Es geht also derjenige mit dem höheren Einkommen in Steuerklasse 3 und zahlt einen kleinen Prozentsatz seines Bruttoeinkommens und derjenige mit dem niedrigeren Einkommen dementsprechend in Steuerklasse 5 und zahlt einen hohen Prozentsatz seines Einkommens. Somit wird zusammengerechnet eine kleinere Summe gezahlt, als wenn beide den gleichen Prozentsatz zahlen würden. Auch wenn diese Regelung erst einmal attraktiv und praktisch erscheint, ist sie aus verschiedenen Gründen problematisch. Welcher Ehepartner der geringer verdienende ist, ist nicht zufällig. Da Frauen durch ungleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit und durch eine Verdrängung der Frau in die Care Arbeit durchschnittlich 19% weniger verdienen, ist in einer heterosexuellen Ehe meistens die Frau diejenige, die in Steuerklasse 5 ist und dadurch die, ohnehin unausgeglichenen Verhältnisse zwischen den Ehepartnern noch weiter verstärkt werden, indem die Frau von ihrem niedrigen Gehalt noch den Großteil der Steuern bezahlt. Damit hat sie nochmal weniger Geld, welches offiziell ihres ist und befindet sich somit nochmal mehr in einer ökonomischen Abhängigkeit zu ihrem Ehemann. Der Trick bei dem Ehegattensplitting ist auch, dass die Steuerersparnis immer höher wird, je größer die Differenz zwischen den beiden Einkünften ist. So lohnt es sich für die Frauen steuerlich meist nicht besser bezahlte Jobs einzugehen.

Das hat die Ampel vor
Dieses Ehegattensplitting, also Steuerklasse 3 und 5 möchte die Ampelkoalition nun abschaffen. Um Eheleute gleichzustellen, soll nun stattdessen die Steuerklasse 4 mit Faktor genutzt werden. Hier wird die Ersparnis, die durch den Splittingtarif erreicht werden kann, auf das voraussichtliche jährliche Bruttoeinkommen beider Ehepartner angerechnet und damit der Steuersatz von beiden gleichmäßig verringert. Heißt auch hier, wird die Heirat noch finanziell unterstützt, wenn auch ausgeglichener auf beide Paare. Das ist zwar generell erst einmal gut, doch würde die Abschaffung für Paare mit sehr unterschiedlichen Gehalt erst einmal eine Steuererhöhung, die es in sich hat mit sich bringen. Zusätzlich wird die Verdrängung von Frauen in den Niedriglohnsektor durch diese Änderung keinesfalls aufgehoben. Diese ist durch viele Faktoren bedingt, wie Sozialisation, Verantwortung von Kinderbetreuung und weiteres. Auch ist sich von einem solchen Vorhaben der Koalition nicht fehlleiten zu lassen. Die Politik hat in der Vergangenheit, zum Beispiel bei der Unterzeichnung der Istanbul Konvention, oft genug bewiesen, dass solche vagen Versprechungen meist nicht zu einer Umsetzung, geschweige denn zu einer Verbesserung für irgendwen führen.

Wer profitiert von der Ehe
Warum wird denn das Konzept Ehe vom Staat durch steuerliche Bevorteilung unterstützt? Weil der Staat von der Ehe direkt profitiert. Der Staat kann bei der Vergabe von wichtigen Leistungen oft auf die Ehe zurückgreifen. Ist beispielsweise jemand der einmal verheiratet war, durch Arbeitslosigkeit auf Unterstützung angewiesen, so greift erst einmal, nicht wie bei ledigen Menschen das Arbeitslosengeld, sondern der ehemalige Ehepartner ist zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Das auch, wenn er selbst wenig verdient. Auch fördert der Staat durch die Förderung von Ehe das klassische Rollenbild von Vater-Mutter-Kind. Und durch jedes gezeugte Kind, verdient der Staat einen Haufen Geld. In einer Studie ermittelte das Ifo-Institut, dass der Staat an jedem Kind, also an jedem neuen „Steuerzahler“, rund 77.000,- € verdient. Der Wert berücksichtigt bereits voll die Tatsache, dass nicht alle Kinder im weiteren Lebensverlauf überhaupt erwerbstätig werden, eine Beschäftigung finden oder überhaupt Steuern zahlen. Also kurz: Auch wenn tatsächlich zukünftig die Steuern gleichmäßiger verteilt sind, bleibt der letztendliche Profiteur dieser Abschaffung der Staat.

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