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Arbeit auf Abruf – oder die extreme Variante der Flexibilisierung der Arbeitszeit

Sidar Carman

Bereits in zahlreichen Beiträgen haben wir versucht darüber zu berichten, wie sich die Beteiligung der Frauen an der Lohnarbeit entwickelt und unter welchen Bedingungen Frauen arbeiten (müssen). Die Zunahme der Frauenarbeit steht in direkter Verbindung mit dem Anstieg von niedrig-entlohnten und flexiblen Beschäftigungsformen. Eine extreme Variante der Flexibilisierung der Arbeitszeit ist die sog. „Arbeit auf Abruf“. Die Arbeitszeiten hängen vollständig vom Bedarf des Betriebs / Unternehmens ab. Die sog. „Arbeit auf Abruf“ betrifft ausschließlich Teilzeitkräfte. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung geht davon aus, dass in Deutschland rund 1,5 Millionen ArbeitnehmerInnen auf Abruf tätig sind. Nur wenige machen es freiwillig; Profiteure sind in jedem Fall die Unternehmen.

Das Gesetz schreibt dabei vor, dass mindestens zehn Stunden pro Woche zusammen kommen bei mindestens 3 Stunden pro Tag. Den Rest bestimmt der Zufall bzw. alles was an Stunden hinausgeht, hängt ganz vom flexiblen Bedarf des Unternehmens ab. Das Gesetz verlangt zudem, dass der Arbeitgeber mindestens vier Tage im Voraus den Arbeitnehmer über den geplanten Abruf (Beschäftigung) ankündigen muss. So die gesetzliche Lage. Doch auch hier klaffen Gesetz und Realität wieder viel zu oft auseinander. Werfen wir einen Blick in den Einzelhandel.

Mit 460 Milliarden Euro Jahresumsatz und knapp drei Millionen Beschäftigten zählt der Einzelhandel zu den größten Wirtschaftsbranchen. Doch aus Sicht der Beschäftigten haben sich die Arbeitsbedingungen in den letzten Jahren massiv verschlechtert. Die Ausweitung von flexiblen Arbeitszeiten, befristeten Arbeitsverträgen und Filialschließungen sind kennzeichnend für die strukturellen Veränderungen der Branche. Mit der extremen Flexibilisierung der Arbeitszeit werden die Löhne und Gehälter nach unten gedrückt. Der massive Arbeitsdruck löst bei vielen psychische Erkrankungen aus. Die Flexibilisierung macht sich schon in dem Ausmaß bemerkbar, dass Frauen regelrecht am Telefonhörer hängen und nur darauf warten, dass sie zur Arbeit bestellt werden. Es gibt keine festen Arbeitszeiten. Wenn der Arbeitgeber jemanden braucht, dann wir kurzfristig und unvorhersehbar angerufen.Vor zwanzig Jahren arbeitete die Mehrzahl der Beschäftigten noch in Vollzeit – heute ist nur noch gut ein Drittel in Vollzeit beschäftigt, ein Drittel arbeitet in Teilzeit, fast ein Drittel sind Minijobs. Kurzum: 63 % der Beschäftigten im Einzelhandel sind in Teilzeit oder als Minijobber tätig. Stress ohne Ende, kaum Zeit zum Luftholen und übrig bleibt dann meist nur ein gehetztes „Schönen Tag noch!“.

Prekäre Arbeitszeitmodelle sind in den Young-Fashion-Modeketten keine Seltenheit mehr. Laut einer Umfrage der Betriebsräte bei H&M arbeiten in den von ihnen betreuten Filialen  41 Prozent der Beschäftigten auf Abruf. Es sind vor allem SchülerInnen, StudentInnen, Frauen und alleinerziehende Mütter. Teilzeit-Arbeitsverträge mit flexiblen Arbeitszeiten finden sich hier in den unterschiedlichsten Modellen. So gibt es die sog. Jahresarbeitszeitler (JAZ`ler), die modernen Stundenlöhner oder die sog. „Flexis. Letztere sind Arbeitsverträge mit 10 – 20 Mindeststunden pro Woche. Doch wann jemand arbeitet und ob und wieweit er über die Mindeststunden hinaus arbeiten kann, hängt vom Bedarf des Fililalleiters ab. Die Folgen der Flex-Verträge: Das Einkommen kann von Monat zu Monat stark schwanken, Mitarbeiter sehen sich gezwungen, alles stehen und liegen zu lassen, um kurzfristig eine Schicht zu übernehmen – weil sonst das Geld nicht reicht.

Flexibel Beschäftigte gehen mal mit rund 1.200 oder 1.500 Euro Monatsverdienst nach Hause, ein anderes Mal nur mit 200, 300 oder 500 Euro. Die Beschäftigten haben keinerlei Chance auf eine sichere Finanz- und Lebensplanung. Das Unternehmen spart mit diesem Modell hingegen Lohnkosten und Spätzuschläge.

Kämpferische Betriebsräte praktizieren Gegenwehr

Der Verein „aktion./.arbeitsunrecht“ hatte Mitte Oktober zu einem bundesweit „Schwarzen Freitag“ aufgerufen, um gegen die prekären Arbeitsbedingungen und gegen den Druck und Entlassungen von kämpferischen Betriebsräten zu protestieren. Vor einigen Filialen fanden kleine aber kreative Proteste statt. Nur wenige Tage zuvor, protestierte bspw. eine H&M Beschäftigte mit einer Kontaktanzeige vor ihrem Arbeitsplatz:  „Teilzeit-Lebensgefährte auf Abruf gesucht! Gemeinsame Hobbys unerwünscht. Leider arbeite ich bei H&M. Deshalb habe ich keine festen Arbeitszeiten und brauche einen Freund, der KEINEN WERT auf gemeinsame Hobbys legt und auf Abruf Zeit hat.“ (Kontaktanzeige einer H&M Mitarbeiterin in München). Auch in Stuttgart versuchen kämpferische Betriebsräte eine betriebliche Gegenwehr zu organisieren bzw. zumindest eine Eindämmung von flexiblen Arbeitszeiten zu erreichen. Eine von ihnen ist Christina Weiher*, Betriebsratsvorsitzende in einer H&M Filiale in Stuttgart. Wir haben sie zur Lage an ihrem Arbeitsplatz befragt.


Unser Kampf wird kein leichter Weg

Christina Weiher*, BR-Vorsitzende H&M Filiale / Stuttgart

Dem Thema „Arbeit auf Abruf“ haben wir vor ca. sechs, sieben Jahren den Kampf angesagt. Klar, das ist kein leichter Weg. Doch wir waren uns bewusst, dass wir alle Mittel, die uns als BR zur Verfügung stehen, ausschöpfen mussten. Das tun wir bis heute, mit kleinen aber wichtigen Erfolgen. Es gab häufig Fälle, in denen unsere KollegInnen am Vormittag angerufen und gefragt wurden, ob sie am Nachmittag zum Arbeiten kommen. Ihr könnt euch ja vorstellen, dass viele der sog. Flexiblen Stundenlöhner mit einem befristeten Arbeitsvertrag sich kaum wehren konnten. Es betraf bei uns viele Frauen, junge Frauen und Studentinnen. In den letzten Jahren gab es keine unbefristete Einstellung mehr. D.h. der Filialleiter setzt systematisch auf befristete Teilzeit mit flexiblen Arbeitszeiten.

Wir als Betriebsrat versuchen, dass unsere KollegInnen anständige, geregelte Arbeitszeiten haben. Das gelingt uns über unsere Mitbestimmung bei der Arbeitszeit. Wir haben erreicht, dass eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit abschlossen wurde, so dass der Filialleiter verpflichtet ist, eine genaue PEP (Personaleinsatzplanung) für einen Monat voraus uns vorzulegen und auszuhängen. Wir lehnen Arbeitszeitveränderungen gegen die Wünsche unserer KollegInnen ab. Einsäte unter vier Stunden gibt es ebenso mit uns nicht. Wir beobachten, dass der Filialleiter versucht, die Arbeit auf Abruf bei den Flexis umzusetzen – aber es gelingt ihnen nicht. Eine andere Masche des Filialleiters ist, die hohen Krankheitsfälle mit der Arbeit auf Abruf zu einzudämmen. Man muss wissen, dass wir chronisch unterbesetzt sind. D.h. wenn eine Kollegin ausfällt, steht der Einsatzplan auf der Kippe. Doch auch hier versuchen wir, unsere Rechte als BR praktisch umzusetzen und Druck auszuüben. So haben wir den Arbeitgeber aufgefordert uns eine Personalplanung einschl. des gegenwärtigen und künftigen Personalbedarfs vorzulegen. Wir wissen, es ist ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein. Aber aus unserer Sicht, ein wichtiger.

*der Name wurde geändert

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