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Der Gerichtsprozess gegen den Mörder von Walter Lübcke

Özgün Önal

Am 2. Juni jährte sich der Mord am hessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) in Kassel. Lübcke war bekannt für seine hilfsbereite und offene Einstellung Geflüchteten gegenüber. Diese humanistische Einstellung machte ihm Feinde in den Neonazi-Netzwerken. Nun begann die  Anklage gegen den Neonazi Stefan E., der zunächst die Tat zugab und seine Aussage mindestens zwei Mal änderte. Während er unmittelbar nach dem Mord an Lübcke die Tat zugegeben hatte, zog er fast einen Monat später die Aussage zurück und   behauptete, er habe nichts mit dem Mord zu tun gehabt. Ein halbes Jahr später erklärte er, dass er es nicht alleine war und von einem weiteren und bekannten Neonazi, Markus H.,   unterstützt wurde.

Ein Jahr und 2 Wochen nach dem Mord hat der Gerichtsprozess am 16. Juni 2020 im Oberlandesgericht Frankfurt begonnen und wird zunächst bis Oktober 2020 weitergehen. Lübckes Familie tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Die Angehörigen haben damit zahlreiche Möglichkeiten, auf das Verfahren einzuwirken, etwa Anträge zu stellen, Stellungnahmen abzugeben oder ein Plädoyer zu halten. Die Familie teilte vor dem Prozess mit, sie wolle Mut machen, sich für eine freiheitliche Gesellschaft einzusetzen und sich gegen Rassismus und rassistische Gewalttaten zu engagieren. Man dürfe nicht verstummen, sondern müsse klar Position beziehen.

Die Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan E. forderten schon kurz nach Beginn des Prozess eine Aussetzung der Verhandlung. Zudem stellten sie vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter.

Zum Prozessauftakt gab es von verschiedenen Organisationen Demonstrationen. Diese fanden gegenüber dem 1. Polizeirevier in Frankfurt am Main statt. Das 1. Polizeirevier wurde bewusst ausgesucht, da aus diesem Revier die persönlichen Daten (Anschrift, Infos zu ihren Kindern etc.) der Anwältin Seda Basay-Yildiz von rassistischen Polizeibeamten abgerufen wurden und Seda Basay-Yildiz daraufhin Drohschreiben mit der Unterschrift NSU 2.0 erhielt. Zur Zielscheibe wurde Basay-Yildiz, weil Sie im NSU-Prozess Angehörige der NSU-Opfer vertrat.

Auch die DIDF-Jugend begleitete den Prozesstag mit einem Flashmob vor Ort.  Dieser Flashmob wurde in Form einer szenischen Darstellung durchgeführt. Das Ziel der Aktion war es, Walter Lübcke, den Mordopfern des NSU, den Opfern in Halle und Hanau und allen anderen Opfern von Rechtsextremismus zu gedenken.

 

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