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Der Gewinner ist die Initiative des Volkes

Die rechtskonservative SVP ( Schweizerische Volkspartei ) ist mit ihrer Initiative zur Abschiebung von Ausländern aus der Schweiz gescheitert. Diese Volkswahl war mitunter eines der wichtigsten Wahlen seit den Wahlen im Jahre 1971, wobei es darum ging, dass Frauen gewählt und erstmals selbst wählen durften. Noch vor vier Monaten wurde bei den Wahlumfragen ein klares Ja für die sogenannte Durchsetzungsinitiative ausgesprochen. Aus diesem Grund staunte man nicht wenig, als am 28. Februar die Wahlergebnisse bekannt wurden. Nachdem die Schweizerische Volkspartei eine Wahl für eine Verschärfung der Ausländergesetze unter dem Namen ,,Durchsetzungsinitiative“ gefordert hat, stimmten fast 60% dagegen. Die zahlreichen Gegenstimmen für eine extreme Verschärfung der ,,Ausländergesetze“ haben das Land vor einer weiteren nationalistischen Radikalisierung auf politischer und juristischer Ebene geschützt. In der SVP-Durchsetzungsinitiative ging es darum, ob kriminelle Ausländer bei geringfügigen Delikten direkt abgeschoben werden können.

Es ist keine Neuigkeit, dass der Rechtsruck in Europa immer stärker wird. Ob Rechtspopulist, rechtskonservative Politiker oder einfach nur, „besorgte Bürger“. Alle scheinen eine gemeinsame Zusammenarbeit anzustreben, mit dem Ziel, ein ausländerfreies Europa zu schaffen und gleichzeitig ein Maßbild für ihre ideologischen Ansprüche zu setzen. Die Flüchtlinge kommen geradezu perfekt, um als Werbemittel eingesetzt zu werden. Spitzenreiter und ein nachhaltiges Beispiel ist die Schweiz.

Die rechtspopulistische Volkspartei fordert seit Jahren, dass die Volksstimmen mehr zählen sollen, als die Stimmen aus dem Parlament. Die Schweiz ist bekannt für ihre verschärfte Innenpolitik. Das Land nimmt kaum Flüchtlinge auf, diskriminiert makellos integrierte Bürger mit Migrationshintergrund und selbst vor traumatisierten Flüchtlingen kennt sie keinen Halt. Alle Asylsuchenden, die Schutz suchen und sich an der Grenze zur Schweiz befinden, müssen persönliche Vermögenswerte abgeben, welche bei über 900 Euro liegen, um sich an den Kosten für ihren Aufenthalt zu beteiligen. So werden Flüchtlinge an den Grenzen durchsucht und auch materielle Besitztümer wie Eheringe und wertvolle Gegenstände beschlagnahmt.

Das was auf dem ersten Blick transparent wirkt, ist auf dem zweiten Blick ziemlich verschwommen. Nach näherer Begutachtung des vorgelegten Antrags fällt auf, dass nicht nur Flüchtlinge und Ausländer ohne schweizer Staatsbürgerschaft betroffen sind, sondern auch in der Schweiz geborene Bürgerinnen und Bürger und mindestens die zweite Generation der dort Lebenden mit einem nachweisbaren Migrationshintergrund.

Wie würde denn entschieden werden, falls die SVP einen Erfolg hätte erzielen können? Im Parlament wurde ein Katalog mit insgesamt 50 Bagatelldelikten vorgelegt, inklusive Neuregelungen bezüglich Falschangaben in Anträgen der Sozialversicherung, die Überschreitung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr, Beamtenbeleidigung und wiederholte einfache Diebstähle. Wenden wir nun die Theorie in der Praxis an, kommen wir zu dem Entschluss, dass ein Francesco unabsichtlich eine Falschangabe beim Abrechnen des Kindergeldes gemacht hat und direkt ausgewiesen wird. Während Songül schnell in ein Krankenhaus muss und 60 km/H anstatt 50 km/H fährt und des Landes verwiesen wird. Die SVP geht weiter und fordert, dass bei allen Verstößen direkt und ausnahmslos abgeschoben werden soll.

Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch alle Richter dürfen keine Einzelfallprüfungen vornehmen. Das bedeutet, dass weder die situationsbedingten und persönlichen Umstände, als auch die familiären Verhältnisse der Straftäter berücksichtigt werden können. Durch diese massiven Verschärfungen wollen SVP-Mitglieder und Sympathisanten, die Sozialversicherung vor Betrug schützen, indem sie es unattraktiv machen, Straftaten durch kriminelle Ausländer reduzieren, um die Straßen sicherer für Kinder zu machen.

Laut Artikel 33, Absatz 2 der Genfer Konvention, ist somit die Durchsetzungsinitiative der SVP definitiv nicht rechtlich vereinbar mit der erwähnten Regelung. Diese besagt, dass Flüchtlinge nur abgeschoben werden dürfen, wenn der Betreffende eine schwerwiegende Gefahr für die Sicherheit der Allgemeinheit darstellt, weil er rechtskräftig wegen eines Verbrechens oder eines schweren Vergehens verurteilt wurde. Stichwort : Schnellere Abschiebungen. Auch hierzulande wurde darüber diskutiert, ob ausländische Straftäter, aufgrund der Übergriffe in Köln, schnell abgeschoben werden sollen. Diesen Vorschlag begrüßen nicht nur de Maizière von der CDU, sondern auch Justizminister Maas und sein großer Teil aus der SPD. Bei den Ausweisungen sollen künftig Haftstrafen von einem Jahr und Bewährungsstrafen mit schweren Folgen völlig ausreichend sein. Derweilen wurde sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland darüber debattiert, dass die Zahl der Straftaten seitens Flüchtlingen und Ausländern zunehmen würde. Dabei zeigt die aktuellste Studie der Bundeskriminalämter, dass lediglich rechtsmotivierte Straftaten hochgradig zugenommen haben. Die Angriffe auf Asylbewerberheime und auf Migranten selbst, sind keineswegs Kavaliersdelikte. Zurück zu unserem Nachbarn. Während die SVP immer noch versucht, mithilfe einer Selbstbestimmungsinitiative das Schweizer Recht über dem Völkerrecht zu stellen, bildete sich in den vergangenen Wochen eine kleine Widerstandsbewegung innerhalb der Schweizer Bürgerschaft. Die Plattform „Nein zur Durchsetzungsinitiative“ gründete sich aus knapp 60 Nichtregierungsorganisationen, welche bunt gemischt waren. Von Studierenden, Schülern, Künstlern, Professoren und Menschenrechtsaktivisten bis hin zu unpolitischen Bürgern gab es viele Demonstrationen, Kundgebungen, Petitionen und Kontaktaufnahmen zu Politikern um öffentlichen Druck auszuüben. Dies gelang ihnen mit Erfolg.

Zalal Güyildar

 

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