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Deutsche Behördenhilfe für Erdogan vom Tisch

Emre Ögüt

Dass Erdogan seine Kritiker nicht verschont, ist in der deutschen Öffentlichkeit spätestens seit „Böhmermann“ bekannt. Dass er dabei aber Behördenhilfe aus Deutschland bekommt, erstaunt viel mehr. So auch in dem aktuellen Fall „Ali Cebir“ aus Schleswig-Holstein.

Gegen den seit 18 Jahren in Deutschland lebenden Ali Cebir wurden in der Türkei zwei Anklagen wegen Präsidentenbeleidigung erhoben. Auf Ersuch der türkischen Behörden schalteten sich die deutsche Justiz und Polizei ein. Das Gericht lud Herrn Cebir aufgrund verschiedener Social-Media Beiträge, in denen er den türkischen Präsidenten Erdogan als „Ziege“ und den ehemaligen Ministerpräsidenten Davutoglu als „Trommel“ bezeichnete, vor und ließ hinzufügen, dass er bei Nichterscheinen gewaltsam zur Verhandlung gebracht werde. Der Anwalt des Angeklagten, der Hamburger Mahmut Erdem, zeigte sich empört darüber, dass eine Klage in der Türkei in deutsche Gerichte getragen werden konnte, obwohl nach deutschem Recht die „Beleidung des Präsidenten“ als Tatbestand nicht existiert. Der Anwalt betont, dass die Bundesregierung Hilfe zur Unterdrückung der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei leistet, indem sie Behördenhilfe und Strafverfolgung leistet. Dass Angela Merkel der Türkei vor jeder kritischen Wahl einen Besuch abstattet, legt ihre Unterstützung für Erdogan und seine Regierungspartei AKP offenkundig dar.

Europaweite „Operationen“ von Erdogan

Die türkische Regierung verlangt von der Bundesrepublik 4000 und von der Schweiz 1200 Personen wegen „Beleidigung“ zu verfolgen. Nachdem diese Fälle öffentlich bekannt wurden und sich die Öffentlichkeit gegen diese Klagen äußerte, erklärte die Bundesrepublik, dass sie die politisch motivierten Klagen wegen „Beleidung des Präsidenten“ nicht verfolgen werde. Herr Cebir hob hervor, dass seine Veröffentlichung der Vorladung in den Medien wichtig für diese Entscheidung war, während sein Anwalt sich glücklich über diese Entscheidung zeigte.

Als Cebir mit seiner ersten Klage konfrontiert war, hielt er zu diesem Thema eine Pressekonferenz ab; die Presse räumte diesem Fall viel Platz ein, was Wirkung zeigte. Nachdem Cebir im August letzten Jahres seine Vorladung wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ in der Hand hielt, leitete sein Anwalt Mahmut Erdem diesen Fall an das Schleswig-Holsteinische Justizministerium weiter. Das Ministerium teilte mit, dass es sich mit diesem Fall befassen werde.

Keine Strafverfolgung wegen „Präsidentenbeleidigung“ mehr

Doch als nach einigen Monaten die nächste Vorladung wegen Beleidigung eintraf, schätzte Erdem die vorherigen Unterstützungsbekundungen als Augenwischerei ein. „Als gegen Ali Cebir eine weitere Klage eröffnet wurde, haben wir begriffen, dass unsere Bestrebungen keinen Erfolg hatten und wollten deshalb diesen Fall in die Öffentlichkeit tragen. Durch das große Interesse der Medien trat das Bundesjustizministerium in Aktion. Da Ali seinen Fall im August letzten Jahres ebenfalls in die Öffentlichkeit getragen hatte, beschleunigte dies den Prozess.“

Die Bundes- und Landesjustizministerien kamen zu dem Entschluss, politisch motivierte Klagen wegen „Beleidigung des Präsidenten“ nicht zu verfolgen. „Somit konnten wir Erdogans Versuche, die Opposition in Europa zu unterdrücken, abwehren. Erdogan kann seinen Terror, den er in der Türkei verursacht, nicht nach Europa tragen. Wie Sie wissen, stehen wir in der Schweiz vor einem ähnlichen Fall“, sagte Anwalt Erdem. Erdogan wird keine Ruhe geben und sicherlich wird der Fall mit Merkel diskutiert, die am Donnerstag mit ihrem Türkei-Besuch wieder Wahlkampf für Erdogan machen will.

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