Written by 14:43 DEUTSCH

Die Zukunft gemeinsam gestalten: Wahlrecht für alle!

Suphi Sert

Obwohl Deutschland mittlerweile und offiziell als  zählt, gibt es Migranten, die sich nicht einbürgern möchten oder können und somit nicht am politischen Leben teilhaben dürfen. Also ist es de facto so, dass Millionen von Menschen die ihren Lebensmittelpunkt hier in Deutschland haben und am sozialen und öffentlichen Leben aktiv teilnehmen, nicht am politischen Leben oder an den Wahlen aktiv und passiv teilnehmen dürfen.

Im September diesen Jahres finden wieder Bundestagswahlen statt und viele, seit Jahren hier lebende nichtdeutsche Migranten können nicht mitwählen oder sich zur Wahl aufstellen. Aber sie sind immer ein Gesprächsthema und werden es (wegen einer stärker werdenden AfD) dieses mal auch wieder sein. Allen voran die rassistischen Partei sehen die Migranten als Ursache der immer weiter steigenden gesellschaftlichen Probleme.

Die steigende Arbeitslosigkeit, Armut, soziale Kürzungen und vieles mehr wird bei jeder Bundestagswahl den Migranten in die Schuhe geschoben. Den Wählen werden falsche Tatsachen untergejubelt und rassistische Politik und Meinungen bis in die Mitte der Gesellschaft manifestiert. Rassistische Äußerungen und Standpunkte werden so legitimiert. Um den gemeinsamen Widerstand gegen Rassismus zu stärken, ist daher ein aktives und passives Wahlrecht für Migranten nötiger den je. Aber auch, um das gemeinsame Leben und die Zukunft zu gestalten, braucht es dieses Recht.

Kein Wahlrecht für alle Ausländer!

Eigentlich ist es in Deutschland selbstverständlich, eine Wahl zu haben, zumindest gilt dieses Recht für die meisten als selbstverständlich. Aber für über 6 Millionen Menschen mit einem fremden Pass sieht diese Selbstverständlichkeit anders aus.

Als Nicht-EU-Bürger darf man in Deutschland an keiner Wahl teilnehmen: Weder an Europaparlaments- noch an Bundestags- oder Landtagswahlen. Nicht einmal an Kommunalwahlen. Ob Kitaplatzmangel, Energiewende, Bauprojekte in der Nachbarschaft oder Preisanstieg im öffentlichen Nahverkehr – Nicht EU-Bürgern wird nicht gestattet, Einfluss darauf zu nehmen, was die Gesellschaft bewegt. Steuern müssen sie zahlen, dürfen aber nicht mitentscheiden, was mit ihrem Geld passiert. Daher fordern viele Bürger, das Wahlrecht an den Wohnort zu koppeln, statt an die Staatsbürgerschaft.

Die Gesetzgebung besagt, dass laut Artikel 38 des Grundgesetzes und laut §13 des Bundeswahlgesetzes die Staatszugehörigkeit Deutsch und das Mindestalter 18 nebst weiteren Bedingungen notwendig sind, um das Wahlrecht auf Bundesebene zu genießen. Ähnlich verhält es sich mit dem Wahlrecht auf Landes- und Kommunalebene. So zum Beispiel im Landeswahlgesetz „§2 Wahlrecht„. Auch hier gilt, das „Ausländer“ nicht mitwählen dürfen. Aber hier wird seit 1992 nochmals unterschieden. Im Vertrag von Maastricht wurde das Kommunalwahlrecht für alle EU-Bürger verankert, durch die Einführung der Unionsbürgerschaft.

Ein generelles Wahlrecht für alle Ausländer ist aber immer noch nicht vorhanden. Die politische Partizipation wird somit für einen immer größer werdenden Teil der Bevölkerung verhindert und ist nicht mit demokratischen Prinzipien vereinbar. Ein Teil der Gesellschaft wird bewusst von politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen, obwohl auch sie davon genauso betroffen sind. Diese Situation wirkt sich wiederum negativ auf die Gesellschaft als Ganzen aus.

Rechte und Pflichten, aber nur wie es der Politik passt

Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und eben nicht EU-Bürger sind, haben als Teil dieser demokratischen Gesellschaft logischerweise Rechte und Pflichten. Diese, um nur zwei Pflichten zu nennen, wären beispielsweise die Pflicht auf Abgabe von Steuern- und Sozialabgaben zur Aufrechterhaltung des gesamten Staates. Bei den Rechten werden diese aber um ihr Wahlrecht gebracht, also existiert ihr Bürgerrecht de facto nicht und sie sind immer nur Bürger zweiter Klasse. Sie dürfen hier leben und ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten, sei es durch ihre Arbeitskraft oder sonstigen Beiträge, aber ihre Mitbestimmung auf politischer Ebene ist massiv durch das Wahlrecht eingeschränkt. Sie werden dadurch auch nicht wirklich politisch hinreichend vertreten. Eine hinreichende Möglichkeit der Integration ist nur dann möglich, wenn es keine Zweiklassengesellschaft mehr gibt. Dies ist nur durch die politische Partizipation zu leisten. Jeder Bürger dessen Lebensmittelpunkt in Deutschland ist, der Steuern zahlt und Pflichten hat, sollte auch das Recht haben, sich an allen Wahlen zu beteiligen, sowohl als Wähler, als auch als Kandidat. Die entsprechenden Rahmenbedingungen und Partizipationsmöglichkeiten müssen geschaffen werden.

Wer „Ausländern“ das Wahlrecht nicht zugesteht, welche ganz klar ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, darf nicht über Integrationsfragen debattieren. Vor allem, wenn man diese Bevölkerungsgruppe zu politischen Bürgern zweiter Klasse macht.

Es geht auch anders

Eben solche undemokratische Regelungen und Gesetze verhindern das friedliche Zusammenleben, schüren immer mehr Vorurteile und spalten die Gesellschaft. Hunderttausende Menschen die hier geboren, aufgewachsen und ihre Volljährigkeit erlangt haben, jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen, werden von den Wahlen, die ihre Zukunft bestimmen, ausgeschlossen.

Artikel 3 des Grundgesetzes besagt hingegen: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Das Wahlrecht ist nicht zwangsläufig ein Privileg der Staatsbürger, sondern ein Freiheitsrecht jedes Menschen, der in einem demokratischen Staat lebt.

Dazu gehört auch die politische Partizipation für alle durch Wahlen auf allen Ebenen.

Dass es anders geht, sehen wir in den Betrieben und Gewerkschaften. Seit Beginn der Anwerbung von ArbeiterInnen mit Migrationshintergrund ist es hier selbstverständlich, dass ArbeiterInnen ungeachtet ihrer Herkunft und Staatsbürgerschaft wählen und somit über ihre VertreterInnen mit ihrer Stimme mitentscheiden können.

Close