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Hamburg bleibt ohne NSU Untersuchungsausschuss

Dilan Baran

Am 13. April stimmten, bis auf die Abgeordneten der Linksfraktion und der Grünenabgeordneten Miriam Block, in der Hamburger Bürgerschaft alle anwesenden Abgeordneten gegen einen zweiten Antrag der Linken für die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Aufklärung des Mordes an Süleyman Taşköprü durch den NSU.

2016 wurde ein erster Antrag der Linken bereits abgelehnt, dabei ist der PUA sogar laut Aussage auf der Homepage der Bürgerschaft „eines der wichtigsten Kontrollinstrumente der Bürgerschaft“.

Süleyman Taşköprü wurde 2001 in seinem Gemüseladen in der Schützenstraße von Mitgliedern des nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) erschossen. Das wurde erst evident, als der NSU 2011, also 10 Jahre später, aufflog. Die Ermittlungen der Polizei unter der Regierung zunächst von SPD und Grünen (Innensenator Olaf Scholz) und später von CDU, FDP und Schill-Partei (Innensenator Ronald Schill) wurden nicht in Richtung einer rassistisch motivierten Tat geführt, obwohl es Hinweise darauf gab, und bereits 2003 eingestellt. Das rechtsterroristische Netzwerk konnte danach sieben weitere Menschen und somit insgesamt zehn Personen töten (Zwei der Opfer wurden wenige Monate bzw. Tage vor Süleyman Taşköprü ermordet). Acht von ihnen waren türkeistämmig, einer hatte Wurzeln in Griechenland.

Aus den Ermittlungen in anderen Bundesländern und 15 parlamentarischen Ausschüssen wurden Verstrickungen von Polizei und Verfassungsschutz zumindest aufgedeckt, wenn auch nicht verurteilt und bestraft. Hamburg ist das einzige Bundesland, in dem ein Mord des NSU stattgefunden hat, ohne PUA.

Dass die Hamburger Bürgerschaft diesen Beitrag zur Aufdeckung eines rassistisch motivierten Mordes nicht leisten möchte, wirft viele weitere Fragen über die Verantwortung der Parteien in der Bürgerschaft auf und ist eine fatale Entscheidung für das solidarische und friedvolle Zusammenleben in der der Stadt und bundesweit.

SPD UND GRÜNE GESCHLOSSEN GEGEN AUFKLÄRUNG

Hervorzuheben ist auch die Haltung der türkeistämmigen Abgeordneten der Fraktionen von SPD und Grünen. Der namentlichen Abstimmung ist zu entnehmen, dass sie der Abstimmung fernblieben oder dagegen stimmten. Das ist wieder ein deutliches Beispiel dafür, dass nur durch die Repräsentation von Migranten in politischen Ämtern keine wirkliche Veränderung möglich ist.

Die Anwesenden der Grünenfraktion stimmte bis auf eine Stimme geschlossen gegen den Antrag, obwohl die Partei sogar einen Landesbeschluss dazu vorliegen hat. Miriam Block, die als einzige im Sinne dieses Beschlusses und nach ihrem Gewissen abstimmte, wurde jetzt von der Partei abgestraft und all ihrer Ämter enthoben. Damit zeigt die Partei nicht nur ein Regierungsanspruch um jeden Preis, in diesem Fall das offene Aufgeben ihrer sonst so betonten antirassistischen Haltung, sondern auch ein besonders antidemokratisches Verhalten.

Die SPD versucht seit Jahren eine kritische Debatte über Versagen und Fehlverhalten von Polizei und rassistischer Strukturen, wie Verstrickungen mit Straftaten des Verfassungsschutzes, zu unterbinden. Bei dieser Entscheidung drohte sie den Grünen sogar mit einem Koalitionsbruch. Für die Entscheidung der Bürgerschaft gegen einen PUA hätte es nur ein Fünftel der Stimmen gebraucht.

Die GEW Hamburg, das Hamburger Bündnis gegen rechts, die Linksfraktion und andere Initiativen verurteilten das Vorgehen der Bürgerschaft und vor allem den Umgang der Grünen mit Miriam Block, jedoch blieb der allgemeine Aufschrei innerhalb der Bevölkerung und der Hamburger Gesellschaft überschaubar.

Aber die Ablehnung erregt aufgrund des auffälligen und drastischen Vorgehens der Regierungsparteien vor allem mediales Aufsehen. Der Umgang mit Miriam Block enttarnt nämlich deutlich, dass die so oft gefeierte Gewissensfreiheit der Abgeordneten auch nur eine leere bürgerliche Phrase ist, die anscheinend ausgehebelt werden darf und kann, wenn der Antirassismus von Parteimitgliedern der eigenen Partei doch ein Stück zu weit geht.

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