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Kinder brauchen kein Kopftuch

In Nordrhein-Westfalen prüft das von der FDP geführte NRW-Integrationsministerium das Kopftuchverbot für muslimische Mädchen unter 14 Jahren in Schulen. Der Islamrat für Deutschland aber spricht sich gegen ein Verbot aus. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) unterstützt ausdrücklich den harten Kurs seiner Landesregierung und seine Integrationsstaatssekretärin Serap Güler (CDU) schreibt dazu, einem jungen Mädchen ein Kopftuch überzustülpen sei „pure Perversion“, weil es das Kind sexualisiere. Bei Kindern sei ein Kopftuch etwas, das mit Religion nichts zu tun habe.

Wenn einige religiöse Eltern ihre Kinder trotzdem mit Kopftuch in die Schule oder sogar in extremen Ausnahmen in den Kindergarten schicken, sei wohl das unausgesprochene Motiv, „dass das Kopftuch, wenn es die Mädchen schon sehr früh tragen, zum Habitus gehört, so dass sie es später im Teenageralter gar nicht mehr hinterfragen“, erklärt der Essener Universitätsprofessor für Türkeistudien Dr. Hacı-Halil-Uslucan.

Gegen ein Verbot spricht sich der Vorsitzende des Islamrats für Deutschland, Burhan Kesici, aus: „Kopftuchzwang und Kopftuchverbot schlagen in dieselbe Kerbe: Beide entmündigen Musliminnen.“ Die Debatte sei „populistisch, symbolgeladen und inhaltsleer“.

Dabei argumentiert er genauso populistisch. Aber fassen wir doch mal die Fakten zusammen: In einem Land in dem es verpflichtenden Religionsunterricht und staatlich bezahlte Priester gibt und der Staat die Steuern für die Kirche eintreibt, sind Kopftücher zwar nicht das größte Problem, dürfen aber nicht gesondert von dieser Tatsache diskutiert werden. Religiöse Symbole haben in einem säkularen Staat in öffentlichen Orten, Schulen und Behörden nichts zu suchen. Basta! Ebenfalls ist das religiöse Mündigkeitsalter in Deutschland 14 Jahre. Somit ist ein Kopftuchverbot unter 14 Jahren in Bildungseinrichtungen legitim und hat nichts mit der Verletzung von religiösen Gefühlen zu tun!

Apropos: Aus religiöser islamischer Perspektive gibt es keinen Grund, vor dem Erreichen der Geschlechtsreife ein Kopftuch zu tragen. Es gibt im Koran auch keine Kopftuchpflicht, wie das von muslimischen Vertretern oftmals aus politischen Gründen oder Unwissenheit behauptet wird. Das Kopftuch ist eine der patriarchalisch-hierarchisch organisierten Gesellschaft angepasste Tradition, deren Sinn heutzutage überaus nochmal überdacht werden muss. Wer ein Kopftuch dennoch tragen möchte, darf das in ihrem privaten Bereich machen, aber nicht als politische Überzeugung und als Druckmittel gegenüber Nicht-Kopftuchträgerinnen. In Wahrheit geht es bei allen religiösen Symbolen, so auch beim Kopftuch, um die Vermittlung und Mitteilung der religiösen Zugehörigkeit, um ein Signal und Bekenntnis zur religiösen Abgrenzung gegenüber anderen. Und genau dagegen muss man sich als säkularer Mensch stellen!

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