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Krankenhausreform: Steht die Gesundheit jetzt vor dem Profit?

Eren Gültekin

„Die Medizin wird wieder in den Vordergrund der Therapie gestellt und folgt nicht der Ökonomie“, so der Wortlaut des Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach bei der Vorstellung der Pläne für eine Krankenhausreform in der Bundespressekonferenz vom 6. Dezember.

Gemeinsam mit einer 17-köpfigen Regierungskommission unter dem Titel „für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ versprach Lauterbach eine „Revolution im System“. Nun was sind aber die Pläne, die man erarbeitet hat und die die Ökonomisierung in der Hintergrund stellen sollen?

Die grundlegenden Veränderungen sind von der Kommission wie folgt definiert:

Um die Daseinsvorsorge in den Vordergrund zu rücken und den wirtschaftlichen Duck von den Krankenhäusern zu minieren, soll es in Zukunft einen festen Betrag als Vorhaltekosten geben, der in drei Level zugeordnet ist:

I: Grundversorgung: Hier gilt die medizinische und pflegerische Basisversorgung, als Beispiel werden grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle genannt.

II: Regel- und Schwerpunktversorgung: hier sollen zusätzliche Leistungen im Vergleich zur Grundversorgung in den Krankenhäusern angeboten werden.

III: Maximalversorgung: diese soll Beispielsweise in Universitätskliniken stattfinden.

Die Abrechnung soll nach der Regierungskommission nur noch dann erfolgen, wenn das Krankenhaus nach diesen Leistungsgruppen zugeteilt ist. Ob ein Krankenhaus Leistungen aller drei Level erbringen und vor allem abrechnen darf, soll nach Erfüllung von strukturellen Voraussetzungen festgelegt werden. Das alles soll nicht sofort gelten, sondern in einer Übergangsphase, die für fünf Jahre angesetzt ist, schrittweise eingeführt werden. Somit soll die „Revolution im System“ nach Lauterbach zu einer maßgeblichen Verbesserung für die Patientinnen und Patienten sorgen.

Kritik von der Initiative für ein gemeinwohlorientiertes Gesundheitswesen in NRW

In ihrer Stellungnahme vom 6. Dezember ist die Initiative der Meinung, dass die „dramatische Endökonomisierung der Krankenhausversorgung“, die von Lauterbach selbst angesprochen wurde, sich nicht wieder findet in den Vorschlägen der Regierungskommission. Es wird weiter auf das bestehende DRG-Fallpauschalengesetz zurückgegriffen, wenn auch modifiziert.

Die Initiative betont: „die von der Kommission vorgeschlagene Zwei-Säulen-Finanzierung (eine Kombination von Vorhaltenpauschalen und reduzierten Fallpauschalen) ist bei genauer Betrachtung eine reine Umverteilung von den bestehenden Finanzmitteln und wird nicht dafür sorgen, dass nur ein Krankenhaus, welches sich in einer finanziellen Notlage befindet, vor der Insolvenz geschützt wird.“ Weiter führen sie bezüglich der Leistungsgruppenvorhaben aus, dass „Krankenhäuser, welche die Vorgaben zu den Leistungsgruppen nicht erfüllen, dürfen bestimmte Behandlungen nicht mehr durchführen, auch wenn sie Kompetenz und Erfahrungen haben. Das dient der Konzentration der Gesundheitsversorgung auf wenige große Maximalversorger- die kleinen, grund- und regelversorgenden Krankenhäuser werden zwangsläufig an diesen Vorgaben scheitern. Gerade diese Häuser sind aber für eine flächendeckende Versorgung unserer Bevölkerung lebensnotwendig!“.


Der aktuelle Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach, der einst wichtigster Berater der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin von Ulla Schmidt (von 2001 bis 2009) war, war zugleich der wichtigste Befürworter der Einführung der DRG Fallpauschale und maßgeblich mitverantwortlich für deren Einführung.

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