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NRW plant neues Hochschulgesetz

Noch in diesem Jahr, vermutlich zum Wintersemester 2019/20 soll das Hochschulgesetz in NRW erneuert werden. Am 24. Januar fand im Landtag in Düsseldorf die erste Lesung im Plenum zum Thema statt. Das Thema Hochschulgesetz spaltet die Bildungslandschaft. So eröffneten sich durch Diskussionen rund um Hochschulgesetze immer wieder Hintertürchen für Studiengebühren oder Beschneidungen von Rechten. Regierungsvertreter befürworten nun eine „Erneuerung“ und sehen in ihr eine Möglichkeit, den Bildungsstandort NRW auszubauen. Kritiker hingegen befürchten die Beschneidung von über Jahre von Studierenden hart erkämpften Rechte. Die Verpflichtungen der Hochschulen in NRW für Frieden, Demokratie und Nachhaltigkeit stehen auf der Kippe,so erklären Studierendenvertreter auf der Kundgebung am 24. Januar vor dem Düsseldorfer Landtag.

Anwesenheitspflicht, Studienverlaufsvereinbarung

Die Anwesenheitspflicht und eine verpflichtende Studienverlaufsvereinbarung sollen wieder eingeführt werden und dazu führen, dass Studierende möglichst in Regelstudienzeit abgefertigt werden. Diese Forderungen sind weit weg von der Lebensrealität vieler Studierender.

Viele müssen neben der Uni noch arbeiten, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Einige Studierende haben Kinder. Für diese Studierenden, für die das Studium sowieso schon schwer zu stemmen ist, wird es nahezu unmöglich werden, ein Studium zu absolvieren. Zudem braucht das Studium seine Zeit. Studierende müssen die Möglichkeit haben, sich an der Uni auszuprobieren und das Richtige für sich zu finden, um sich entfalten zu können.

Statt die Studierenden zu entlasten, wie seit Jahren schon von der Studierendenschaft gefordert, mit z.B. der Erhöhung des BAföG, ohne es zurückzahlen zu müssen, überlegt die schwarz-gelbe Landesregierung, wie sie Studierende noch schneller auf den Arbeitsmarkt werfen kann. Statt größere, modernere und sauberere Hochschulen, geht die Tendenz dahin, einen schnellen Abschluss zu ermöglichen, damit Firmen und Konzerne die Arbeitskraft voll und schnell ausschöpfen zu können.

Streichung der Zivilklausel

Neben weiteren Einschränkungen in der Mitbestimmung der Studierenden, hat die Landesregierung vor, die Zivilklausel aus dem Hochschulgesetz zu streichen. Die Zivilklausel, die es aus gutem Grund gibt, verbietet die Forschung für militärische Zwecke und schreibt die Forschung für rein zivile Zwecke vor. Die Streichung dieser Zivilklausel wird dem Militär Tor und Türen zu den Hochschulen NRWs öffnen! Das gilt es entschieden zu verhindern.

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