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NRW-Versammlungsgesetz hebelt Demokratie aus

OKTAY DEMIREL

Seit fast einem Jahr gilt der Infektionsschutzgesetz (IfSG) und seitdem sind viele demokratische Grundrechte ausgehebelt worden. Polizeiliche Befugnisse wurden erweitert, Versammlungen wurden willkürlich verboten oder mit Auflagen von der Öffentlichkeit ferngehalten. Es wurde sogar über Zwangsisolation von Minderjährigen diskutiert, als wäre es eine Selbstverständlichkeit in der physischen und psychischen Entwicklung eines kleinen Kindes, von seinen Eltern weggenommen zu werden. Ausgangssperren, auch wenn diese oftmals gerichtlich gekippt wurden, waren keine Seltenheit. Man hat sogar in Erwägung gezogen, einen Radius von 15 km Entfernung vom Wohnort festzulegen, in dem man sich bewegen darf. All diese undemokratischen Bestimmungen haben die meisten (vielleicht zähneknirschend) hingenommen, denn es ging ja schließlich darum, Menschenleben zu retten. Nun wird die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ zunächst bis Juni 2021 verlängert. Es scheint so, als hätte sich die Politik so sehr daran gewöhnt, zu schalten und zu walten ohne das rechtfertigen zu müssen.

NRW-Landesregierung will Versammlungsfreiheit massiv beschränken

So hat es sich anscheinend auch die schwarz-gelbe Landesregierung des CDU-Vorsitzenden Armin Laschet gedacht. Im Windschatten der Corona-Pandemie will die Landesregierung nun ein neues NRW-Versammlungsgesetz schaffen. Etwa 100 Seiten umfasst der Gesetzesentwurf, mit dem die Versammlungsfreiheit massiv beschränkt werden soll und im Sommer beschlossen werden soll. Was wegen dem IfSG zur Gewohnheit wurde, soll in Teilen festgesetzt und tatsächlich Normalität werden. „Wenn man den Entwurf liest, hat man den Eindruck, dass die Verfasser:innen sämtliche Urteile der Gerichte aus den vergangenen Jahren durchgegangen sind und sie darauf analysiert haben, welche Möglichkeiten es gibt, Versammlungen zu beschränken. Zwar gibt es hier und da auch gute Ansätze, beispielsweise wenn öffentlich zugängliche Flächen künftig ausdrücklich für Versammlungen genutzt werden dürfen, auch wenn sie Privaten gehören. Aber in der Gesamtschau überwiegt der Eindruck, dass Versammlungen mehr als Gefahr denn als Grundrecht gesehen werden.“ so der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jasper Prigge in einer Bewertung des Gesetzesentwurfes.

„Militanzverbot“ als trojanisches Pferd

Die vorgeschobene Begründung für das Gesetz ist besonders perfide: Rechtsradikalen soll es künftig erschwert werden, zu demonstrieren, so die offizielle Erklärung der Landesregierung. Gegen Nazis soll lediglich ein Verbot von Versammlungen an „symbolträchtigen“ Orten und Tagen helfen. Aber das Gesamtpaket zielt mehr darauf ab, Gegendemonstrationen zu verhindern oder zu kriminalisieren. Zuerst ist in dem Entwurf das neue „Militanzverbot“ zu nennen. Versammlungen sollen keine „Gewaltbereitschaft“ vermitteln oder „einschüchternd“ wirken. Uniformen und auch ein paramilitärisches Auftreten sind im Entwurf wie im alten, bis 2006 bundesweit gültigen, Versammlungsgesetz sowieso verboten. NRW ergänzt im Entwurf noch ein Auftreten in „vergleichbarer Weise“. Und genau hier wird klar: der Schwarze Antifa-Block gehört zu dieser Kategorie der „vergleichbaren Weise“, ebenfalls das in weißen Maleranzügen auftretende Umweltbündnis Ende Gelände. Beim strengen auslegen dürften Arbeiter auch nicht demonstrieren, wenn sie gelichzeitig ihre Arbeitsklamotten anhaben, also wären Streiks und Warnstreiks ebenfalls schon „militant“.

Der Vorwand, sich gegen Rechtsextreme zu richten, wird vom Bündnis gegen das Polizeigesetz NRW als „trojanisches Pferd“ bewertet. Das geplante Militanzverbot beinhaltet ein enormes Missbrauchspotential.

Demoanmelder haftet für alles

Besondere Erschwernisse kommen künftig auf die Anmelder von Demonstrationen zu. Es geht nicht darum, ein moderndes und freiheitliches Versammlungsgesetz zu schaffen. Es geht darum, Versammlungen zu erschweren. So soll, wer eine Demonstration anmeldet, seinen Namen in der Einladung zur Versammlung angeben müssen. Auch sollen Demonstrationsanmelder belangt werden können, wenn Demos anders ablaufen, als in der vorherigen Anmeldung mitgeteilt wurde. Wenn die Polizei es möchte, sollen außerdem Namen und Adressen von Demo-Ordnern an die Polizei gegeben werden und die Polizei will sich dann die Möglichkeit vorbehalten, einzelne Personen abzulehnen.

„Naziaufmarsch verhindern“ bald Straftat?

Vor allem sollen „Störungen“ verhindern, andere Versammlungen zu stören, behindern oder zu vereiteln. Genau hier wird deutlich, dass antifaschistischer Protest verhindert werden soll. Wer überhaupt „androht“, eine nicht verbotene Versammlung behindern zu wollen, soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Ein Aufruf „Naziaufmarsch verhindern!“ könnte in NRW also demnächst zu einer Anklage führen. Auch andere Details des Gesetzentwurfs zeigen, dass es für Versammlungsteilnehmer unangenehmer werden soll: So soll die Polizei Befugnisse bekommen, Kontrollstellen rund um Versammlungen einzurichten, in denen Demoteilnehmer durchsucht und ihre Identitäten festgestellt werden können. Das wird alles bereits praktiziert, aber bisher ohne klare und konkrete Rechtsgrundlage. Mehr Möglichkeiten soll die Polizei auch bei der Aufnahme von Bildern und Videos von Versammlungen bekommen. Wann welche Maßnahmen ergriffen werden, bleibt der Polizei bei all dem selbst überlassen. Sie definiert selber, ob „erhebliche Gefahren“ vorliegen, die jeweils ermöglichen, dass die Polizei gegen Demonstrationen vorgeht.

Im Großen und Ganzen sieht es so aus, als hätten sich Polizei und Politik an die Pandemie-Zustände so sehr gewöhnt, dass sie permanente und langfristige unbegrenzte Befugnisse haben wollen. Und das muss mit aller Macht verhindert werden! Max Reimann, Fraktionsvorsitzender der KPD im ersten Bundestag nach Kriegsende erklärte zu der Nichtunterzeichnung des Grundgesetz-Textes mit den Worten: „Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!“ Und dieser Tag kommt bald!

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