Written by 09:49 HABERLER

Richtung Normalität mit Zeigefinger

Düzgün Altun

Der staatlich-verordnete „Lockdown“ wird schrittweise gelockert. Ab dem 4. Mai soll vieles weitestgehend normalisiert werden. Hat sich die Lage nun erheblich gebessert und ist die Pandemie nicht mehr so bedrohlich, wie noch vor wenigen Tagen? Schließlich ist immer noch kein Impfstoff entwickelt worden und Forscher rechnen mit bis zu 1 Jahr, bis es soweit sei. In einem Punkt sind sich viele einig: So lange ein Impfstoff fehlt, ist Vorsicht geboten.

Doch im Detail scheiden sich die Geister. Welche Vorkehrungen müssen weiterhin aufrecht erhalten, welche können gelockert werden? Welche Verantwortung hat jeder Einzelne und welche Aufgaben der Staat?

Doch etwas spät gehandelt?

Der erste positive Fall in Deutschland wurde am 27. Januar festgestellt. Genau einen Monat später sickerten Meldungen aus Heinsberg durch und die Gemeinde wurde in Quarantäne gesteckt. 2 Wochen später am 14. März wurden die Schulen geschlossen und am 23. März wurde bundesweit Kontaktverbot verordnet.

Wir sehen: Im Gegensatz zu der Behauptung in Medien und Politik, Deutschland hätte sehr früh die Gefahr erkannt und sofort Maßnahmen ergriffen, scheint diese These nicht zu stimmen.

Vor allem bei den Hygiene-, Schutz- und Präventionsmaßnahmen handelte die Bundesregierung mangelhaft.

Das erste große Paket von 750 Mrd. Euro (mittlerweile umfasst die Gesamtsumme 1200 Mrd.) wurde aber sehr schnell verabschiedet. Denn Großkonzerne und Banken haben schnell die Glocken der Krise geläutet. Dieser Ausnahmezustand durfte für Profite und Rendite nicht verpasst werden. Bundeskanzlerin Merkel traf sich am 13. März mit Vertretern von Gewerkschaften und der Industrie. Die Richtung der Sozialpartnerschaft wurde betont.

Doch niemand spricht mehr darüber, dass die Rezessionen lange vor Corona angefangen hatten. Wir befanden uns bereits Mitten in einer Wirtschaftskrise, Corona war nur ein willkommener Anlass, um „systemisch bedingte Anomalien“ zu vertuschen.

Covid-19 gefährdet also nicht nur unsere Gesundheit, sondern auch unser Arbeitsleben und unsere Grundrechte. In einer Eilverordnung hebelte die Bundesregierung das bisherige Arbeitszeitgesetz aus. Der Arbeitstag wurde auf 12 Stunden erhöht und die Wochenarbeitszeit auf 60 angehoben. Auch die Ruhezeiten wurden von elf auf neun heruntergesetzt. Es heißt, diese Verordnung soll zeitlich begrenzt sein, doch die Richtung ist gegeben. Deutschland muss 2020 mit einem BIP-Verlust von bis zu 7% rechnen, also aber bitte nicht auf Kosten der Konzerne!

Denen reichen diese Maßnahmen nicht. Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft (BVMW) fordert von der Regierung eine Ausstiegsstrategie, also mehr Investitionen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) verlangt nach einem gemeinsamen Fahrplan von Politik und Wirtschaft in Richtung Normalität. Es scheint, dass die „große Bedrohung der Pandemie“ sehr schnell relativiert wird, wenn es die Interessen des Kapitals zuwiderläuft.

Denn niemand spricht von höheren Steuern für Reiche und Konzerne. Niemand spricht davon, dass diese schwierige Zeit durch den Verzicht von mehr Reichtum derer, die es sowieso haben, gestemmt werden könnte. Im Gegenteil: Viele Unternehmen wollen, trotz oder wegen der staatlichen Subventionen, weiterhin Dividenden ausschütten, während die Arbeiter verzichten sollen. Das ist zynisch und ein Hohn. Die Diskrepanz zwischen dem, worauf der Normalbürger verzichten soll und dem worauf die Kapitalbesitzer verzichten können, die in den letzten Jahren horrende Profite akkumuliert haben, ist sehr groß.

Vergleiche mit Kalkül

Auffällig ist, wie mit Kritik umgegangen wird. Bedenkenlos landet jeder in der Verschwörerecke. Seit knapp zwei Monaten verfolgen wir täglich, ja stündlich, die weltweite Entwicklung der Pandemie. Sehr schnell war klar, dass sich dieses Virus sehr dynamisch verbreitet und nur wer genügend vorbereitet ist oder möglichst schnell Maßnahmen ergreifen kann, kann diese Pandemie eindämmen. Die „positive“ Bilanz in Deutschland hat einen sehr hohen Preis für die Bevölkerung, sowohl was das Arbeitsleben, die Gesundheit wie auch die demokratischen Grundrechte betrifft. Problematisch und gravierend wird es, wenn mit Vergleichen mit anderen Ländern die eigenen Interessen und Beweggründe überdeckt werden und den Menschen außer Lobeshymnen für die herrschende Politik keine Alternativen gelassen wird.

Immer wieder nach Italien und Spanien zu zeigen, ist eine Verzerrung der Tatsachen und unverantwortlich. Dass die Zahl der Todesfälle in Deutschland im Vergleich niedrig ist, sollte aber kein Freischein für „Erhabenheit und Unberührbarkeit“ sein. Schließlich ist Deutschland die viert größte Wirtschaftsmacht auf der Welt und die erste in Europa (Bruttoinlandsprodukt 2018: Deutschland 3.435,76 Mrd. €; GB 2.523,31 Mrd. €; Frankreich 2.419 Mrd. €; Italien 1.787,66 Mrd. €; Spanien 1.245,33 Mrd. €) und das überlastete Krankenhauspersonal geht durch Überstunden und Mehrschichten an seine Grenzen.

Diese positive Bilanz wurde auch nicht von den Parlamenten erarbeitet und erst recht nicht von den Kapitalbesitzern und Investoren z.B. der Krankenhäuser. Die Ausbeutung der Arbeitskraft schafft den Mehrwert und ist die Quelle des Reichtums. Nicht das Geld oder die Produktionsmittel an sich, schon gar nicht die Verordnungen der Politik bringen Geld ein. Die verkaufte Arbeitskraft schafft den Reichtum. Das gibt den Arbeitern aber somit auch das Recht, den Staat aufzufordern, für Sicherheit und Gesundheit zu sorgen.

Warum es in Italien mehr Tote gibt, muss noch untersucht werden. Ein Vergleich einiger Ausgaben zeigt jedoch, dass es nicht unbedingt an Ausgaben liegt: Italien hat 2017 für Gesundheit 8,9 % seines Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausgegeben, Deutschland 4,61 %. Für Verteidigung aber hat Deutschland im gleichen Zeitraum 11,24 % des BIP ausgegeben und Italien lediglich 1,37 %.

Außerdem, verfügt Italien über ein staatliches mit Steuern finanziertes Gesundheitssystem. Alle Bürger erhalten, unabhängig vom Einkommen, eine medizinische Grundversorgung. Ausländische Besucher haben unabhängig von ihrer Nationalität Anspruch auf eine Notfallversorgung. Also müssen auch andere Faktoren berücksichtigt werden und die Schlussfolgerung der besseren Fähigkeiten unserer Politiker wäre aus der Luft gegriffen.

Grundrechtseingriffe ungeahnten Ausmaßes“

Der Begriff Grundrechte umfasst alles, was der Mensch zu einem menschenwürdigem Leben braucht. Diesen Begriff auf Meinungsfreiheit, Wahlrecht (wobei auch dieses Recht für einen erheblichen Teil der in Deutschland lebenden Menschen verwehrt bleibt) oder Religionsfreiheit einzuengen, wäre für eine Gesellschaft, die den Anspruch hat, Demokratie mit dem Löffel gegessen zu haben, sehr verheerend.

In diesem Zusammenhang sind die Menschenrechte egalitär und allgemeingültig. Diesen Grundsatz finden wir in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechte geboren.“

Die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte ist ein weiteres Grundrecht und besagt, dass die Menschenrechte auch nicht mit der Begründung, einem „noch höheren Gut“ zu dienen, entzogen werden dürfen. Und die Unteilbarkeit der Menschenrechte umfasst noch einmal die

Grundrechte und besagt, dass die Menschenrechte nur dann umgesetzt werden, wenn sie in ihrer Gesamtheit realisiert würden. Das heißt wiederum, dass jeder Mensch das Recht auf Nahrung, Wohnung, Gesundheit, Bildung, Arbeit und angemessene Bezahlung, Versammlungsfreiheit und Recht auf selbstbestimmtes Leben hat.

Leider haben wir gegenwärtig in fast allen oben genannten Punkten große Defizite. Angesicht der Armut, Obdachlosigkeit oder prekären Arbeitssituation werden diese Rechte Millionen Menschen verwehrt, zumindest wird ein menschenwürdiges Leben für Millionen von Menschen erschwert.

Wir leben in einem bürgerlichen Staat und die Grenzen der Menschenrechte eines bürgerlichen Staates entstammen aus der Zeit der Aufklärung und haben sich in ihren Grundzügen auch nicht viel weiter entwickelt, als damals deterministisch festgelegt. Schon bei Jean-Jacques Rousseau (1712-1778) hatten die Menschenrechte ihre Grenzen beim Staat erreicht, da nur der Staat als gesetzgebendes Organ die „Freiheit“ garantieren könne.

Was passiert, wenn der Staat nicht immer die Freiheit und Menschenrechte an erste Stelle setzt und nicht als unantastbar betrachtet, hat die Menschheit oft genug und schmerzlich erleben müssen. In einem gewissen Rahmen erleben wir genau das in diesen Zeiten hier in Deutschland. Übertreiben wir Linken, wenn wir die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen kritisieren und ihre Verhältnismäßigkeit anzweifeld?

Prof. Oliver Lepsius (Münster) zum Beispiel, schreibt im Verfassungsblog: „Wir beklagen zurzeit Grundrechtseingriffe ungeahnten Ausmaßes. Wir müssen aber noch etwas beklagen, nämlich einen ziemlich flächendeckenden Ausfall rechtsstaatlicher Argumentationsstandards.“. Es ist also nicht nur die Unverhältnismäßigkeit, sondern die Intransparenz der Maßnahmen, denen oft genug auch eine wissenschaftliche Grundlage fehlt.

Auch Prof. Wilhelm Heitmeier (Bielefeld) stellt in einem Zeit-Online Interview vom 13. April fest: „Erstens hat der globale, anonymisierte Finanzkapitalismus absolut kein Interesse an gesellschaftlicher Integration und damit an sozialen Anerkennungsprozessen. Solange sich da grundsätzlich nichts ändert, sehe ich auch keine sozialen Veränderungen kommen. Nach der Krise wird es doch eher ein brutales Aufholrennen für die verpassten Renditen geben. Dann dürften sehr schnell wieder umstandslos die Kriterien von Verwertbarkeit, Nützlichkeit und Effizienz gelten – nicht nur bei der Herstellung von Waschmaschinen, sondern auch in der Bewertung von Menschen.“ Weiter fährt er fort: „Wenn das immer weiter ausgeweitet wird, dass wir dann durchaus in die Nähe eines Überwachungsstaates kommen, und das wird dann gefährlich.“ und „es dient jetzt zunächst mal zur Machtausweitung, und da muss man aufpassen, dass sich das nicht verfestigt.“ so Heitmeier.

Der renommierte Kolumnist und Autor der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl, schreibt:

71 Jahre später, in der Corona-Krise, soll nun die Aussetzung dieser Grundrechte Sicherheit geben. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik sind sie so flächendeckend, so umfassend und so radikal eingeschränkt worden. Die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger werden, wegen Corona, auf vorerst unabsehbare Zeit in bisher unvorstellbarer Weise beschnitten und aufgehoben – ohne großen gesetzgeberischen Aufwand, mit einem Fingerschnippen der Exekutive  quasi.“

Grundrechte, Freiheit und Sicherheit

Die Pandemie wird dazu benutzt, mit Notverordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz eine reaktionäre Politik zu festigen und zu legitimieren. Die rechtliche Grundlage für die aktuellen Maßnahmen, mit denen die Regierung die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen will, ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), in Kradft seit dem 25. März. Im Fall einer Pandemie ermöglicht es, die Grundrechte weitreichend einzuschränken. Diese Einschränkungen müssen allerdings verhältnismäßig sein. Es sind also nicht alle Maßnahmen, die zum Infektionsschutz getroffen werden, automatisch rechtmäßig. Bei jeder einzelnen getroffene Maßnahme muss der Grundrechtseingriff verhältnismäßig zu dem Zweck sein, den sie verfolgt.

Auch die Nationale Akademie der Wissenschaft (Leopoldina), eine Institution, die die Regierung berät, schreibt in ihrer „dritten Ad-hoc Stellungnahme“ vom 13. April: „Hier geht es um ein angemessenes Verhältnis zwischen der Schwere des grundrechtlichen Eingriffs und der Bedeutung der mit den Maßnahmen verfolgten öffentlichen Belange. Die Grundrechtseingriffe müssen in Maß und Umfang in einem vernünftigen Verhältnis zu Ziel und Zweck der Maßnahmen stehen.“

Das Gesundheitswesen ist seit langem wegen den Privatisierungen und Sparmaßnahmen an seine Grenzen gestoßen. Noch vor einem halben Jahr wurden Pläne geschmiedet, Krankenhäuser zu schließen. Jetzt erklärt Bundesgesundheitsminister Spahn, dass genügend Beatmungsgeräte und Intensivbetten vorhanden seien. Wie es aber mit den Pflegekräften und allgemein mit Personalmangel gehandhabt wird, sagt er nicht.

Unterstrichen werden muss auch, dass die Krise im besonderem Maße Frauen trifft. Viele Frauen arbeiten, etwa im Einzelhandel oder in der Pflege, wo es besonders gefährlich ist und schlechte Bezahlung gibt. Die zusätzliche schwere Arbeit zuhause wird gänzlich außer Acht gelassen. Zu dem hat die Gewalt gegen Frauen in diesen Monaten deutlich zugenommen, wobei die Möglichkeiten, Hilfen zu bekommen, stark eingeschränkt wurden, weil durch Kürzungen viele der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen haben.

Es geht nicht darum, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht ergriffen werden sollen. Es geht aber darum, dass diese Maßnahmen zum größten Teil unverhältnismäßig sind und diese Einschnitte zeitlich begrenzt werden müssen. Wir brauchen weder die Bundeswehr im Inneren noch eine Polizei, die brutal gegen Proteste vorgeht, obwohl die Abstandsregeln und Schutzmaßnahmen eingehalten werden, auch kein Überwachungsstaat der durch Handydatensammlungen uns beobachten möchte. Sicherheit kann nicht Willkür und Verzicht jeglicher Rechte bedeuten.

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