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„Saisonarbeiter für`n Appel und Ei“

Die sogenannte 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter wurde seitens des Koalitionsausschuss für kurzfristige Beschäftigung dauerhaft verlängert. Die 70 Tage-Regelung wurde 2015 eingeführt und galt bis 2018. Die Zeitgrenzen für geringfügig Beschäftigte wurden dabei von zwei auf drei Monate verlängert. Neben der Landwirtschaft nutzt das Hotel- und Gaststättengewerbe die Möglichkeit. Arbeits-und Landwirtschaftsministerien begründete die Entscheidung mit der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

Fleischwirtschaft: Neuer Mindestlohn nicht bindend

Der neue Mindestlohntarifvertrag in der Fleischwirtschaft gilt nicht für alle Unternehmen und Arbeitnehmer. Er sei vom zuständigen Bundesarbeitsministerium nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden, teilte der Verband der Ernährungswirtschaft Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt (VdEW) am Montag mit. Den Vertrag vereinbart hatten die Arbeitgeber in der Fleisch-Branche und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zu Beginn des Jahres. Darin ist eine Anhebung von 8,75 Euro auf 9 Euro festgeschrieben – und eine Pauschale in Höhe von 30 Euro monatlich für die Umkleide- und Wegezeit, deren Vergütung bislang nicht klar geregelt war.

„Gründe überzeugen nicht“

Das Ministerium sei aber nicht bereit, die dafür notwendige Rechtsverordnung zu erlassen, sagte Michael Andritzky, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Andritzky zufolge befürchtet das Ministerium durch die vereinbarte Pauschale in Einzelfällen eine Unterschreitung des Mindestlohns. Das sei aber „ausdrücklich im Tarifvertrag ausgeschlossen worden“. „Die Gründe des Ministeriums überzeugen daher nicht“, hieß es weiter. Enttäuschte zeigte sich Theo Egbers, Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses der deutschen Fleischwirtschaft. Die Fleischwirtschaft stehe zu tariflichen Mindestbedingungen.

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