Written by 21:00 HABERLER

Viel Lärm um… was eigentlich? Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Sidar Carman

Der Deutsche Bundesrat hat am 28. Mai 2021 das Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BMG) gebilligt. Dieses sieht vor, die Wahl von Betriebsräten zu vereinfachen oder die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Fragen der Weiterbildung und Einsatz von künstlicher Intelligenz und bei mobiler Arbeit auszubauen. So soll das vereinfachte Wahlverfahren in Betrieben bis zu 100 Beschäftigten ausgeweitet werden. Gleichzeitig sollen die Rechte der Wahlinitiatoren verbessert werden, in dem sie bereits ab Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses in den besonderen Kündigungsschutz fallen. Die Beschäftigten können beim Notar eine Erklärung abgeben, wenn sie sich dazu entschlossen haben, einen Betriebsrat zu gründen.

Immer weniger Betriebsräte

Es mag sein, dass das Gesetz, das aus der Feder des Arbeitsministers Hubertus Heil (SPD) stammt, einen Hauch von etwas Positivem erweckt. „Wir wollen, dass es wieder mehr Betriebsräte in Deutschland gibt“ versprach er Ende März in einer Erklärung und bezeichnete das Gesetz als eine klare Ansage an die Arbeitgeber, die Betriebsratsgründungen verhindern wollten. Das Gesetz zur (vermeintlichen) Stärkung der Rechte von Betriebsräten wurde immer wieder im Zusammenhang mit den Zahlen des IAB Betriebspanels 2019 gebracht. Seit 1993 wird jährlich ein gleichbleibender Kreis von knapp 16.000 Betrieben und Unternehmen wiederholt zu unterschiedlichen Themenspektren befragt, wie bspw. zu Tarifbindung oder zur Situation der betrieblichen Strukturen, deren Auswertung dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz zugrunde gelegt wurde. Demnach verfügen nur noch neun Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Westdeutschland und zehn Prozent in Ostdeutschland über einen Betriebsrat. Lediglich 41 Prozent der Kolleginnen und Kollegen in Westdeutschland sowie 36 Prozent in Ostdeutschland werden von Betriebsräten vertreten. Für 2020 sanken die Zahlen erneut um durchschnittlich 1 Prozent.

Betriebsratsgründung: Ein Weg voller Hürden

Die Einordnung der Zahlen des IAB für die Jahre 2019 wie auch 2020 verglichen über die Jahre seit 1993 zeigt deutlich, dass das Problem, dass immer weniger Betriebsräte existieren, nicht wahrlich neu ist. Dies legen nicht nur Studien dar, sondern auch unzählige Beispiele aus der betrieblichen und gewerkschaftlichen Praxis. Betriebsratsgründungen sind heutzutage in vielen Fällen harte Arbeitskämpfe. Ein Kampf, den die Arbeitgeber mit gleicher Härte führen. So zeigte eine Studie der gewerkschaftlichen Otto-Benner-Stiftung bereits 2014, dass Arbeitgeber seit den 90er Jahren immer schärfer gegen Neugründungen von Betriebsräten und gegen etablierte Betriebsräte und ihre Mitglieder vorgehen. Sie stellte weiter fest, dass die Arbeitgeber die aggressive Verhinderung von Wahlen in den Betrieben durch den Einkauf von Dienstleistungen von spezialisierten Anwälten, Medienagenturen und Spitzelbüros (Dedekteien) durchsetzen. Die Stiftung bezeichnete die Bekämpfung von Betriebsräten und Gewerkschaften mit professionellen Dienstleistern als „Union Busting“. Neben diesem Bollwerk gegen die Beschäftigten, wirken die neuen Änderungen wie ein lauwarmes Tröpfchen auf dem heißen Stein. Das neue Gesetz verkennt zudem das Problem, dass Beschäftigte, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben und einen Betriebsrat gründen oder sich zur Wahl aufstellen wollen, weiterhin schutzlos bleiben. Zwar greift für sie der Kündigungsschutz, der aber ohne Wirkung bleibt, weil der befristete Arbeitsvertrag einfach auslaufen kann.

Mehr Schein als Sein – Kritik und Protest

Was das für die befristet Beschäftigten bedeutet, fasst der Berliner Rechtsanwalt Martin Bechert wie folgt zusammen: „Dies hat zur Folge, dass sich befristet Beschäftigte praktisch nicht aktiv an der Betriebsratsarbeit beteiligen können und in der Folge in Betriebsratsgremien keine befristet beschäftigten Arbeitenden Mitglieder sind. Dies ist ein Demokratieproblem, weil sich befristet Beschäftigte eben nicht entsprechend kollektiv beteiligen bzw. nicht durch ihresgleichen vertreten lassen können“. Auf die Frage, was das Betriebsrätemodernisierungsgesetz faktisch für die Beschäftigten ändert, ist seine Meinung deutlich: „Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird sich meiner Meinung nach praktisch überhaupt nichts ändern.“

Verhaltener fällt hingegen die Kritik der Gewerkschaften aus. Das Gesetz werde zwar den Stillstand der letzten Jahrzehnte nicht überwinden können. Für den DGB sei es dennoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ein „Schützchen“ ist eben mehr als keins.

Scharfe Kritik äußert Elmar Wigand vom Verein Aktion Arbeitsunrecht: „Für diese paar Kinkerlitzchen ist das Ganze viel zu teuer erkauft worden. Die SPD hätte es lieber lassen sollen.“ Denn die Sozialdemokraten hatten die Unions-Zustimmung für den Kabinettsbeschluss nur dadurch erreicht, dass sie einer Ausweitung der sozialversicherungsfreien Tage bei Saisonarbeitern zustimmten.


100 Jahre Betriebsrätegesetz: Blutiger 13. Januar 1920 in Berlin

Die Selbstorganisierung der Belegschaften und ihrer Interessen gegenüber den Arbeitgebern war und ist stets ein Feld harter Kämpfe. In der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung ereignete sich der blutigste dieser Kämpfe am 13. Januar 1920 in Berlin. Ausgerechnet an jenem Tag, als im Reichstag der Gesetzesentwurf des Betriebsrätegesetzes, dem heutigen Betriebsverfassungsgesetz, beraten wurde. Hintergrund war, dass nach der Novemberrevolution 1918 die Arbeiterräte weitreichende Beteiligungs- und Kontrollrechte der Arbeiter im Betrieb, in Wirtschaft und Politik forderten. Doch der Entwurf des Betriebsrätegesetzes hatte genau das gegenteilige Ziel: Integration statt vollem Kontrollrecht über die Betriebsführung. Das Gesetz verordnete den Betriebsräten zwei widersprüchliche Aufgaben: Die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Arbeiter und Arbeitgeber und die Unterstützung des Arbeitgebers in der Erfüllung des Betriebszwecks. Die USPD und die KPD hatten 100 000 Arbeiter und Angestellte gegen die Debatte des Betriebsrätegesetzes vor das Reichstagsgebäude mobilisiert. In den großen Fabriken der Hauptstadt wurde die Arbeit niedergelegt und die Arbeiter marschierten in Demonstrationszügen zur Protestversammlung vor dem Reichstagsgebäude. Der massive Einsatz der Sicherheitskräfte gegen die protestierenden Massen endete blutig: Zweiundvierzig Tote und hundertfünf Verletzte war die Bilanz der Demonstration vom 13. Januar 1920.

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