Written by 21:00 HABERLER

AfD`ler will wieder Richter werden

Aylin Melis Ayyildiz

Foto: Wikipedia

AfD-Politiker Jens Maier will nach dem Ende seiner Bundestagskarriere zurück in seinen alten Beruf als Richter. Problematisch ist dieser Wunsch insbesondere aus dem Grund, dass der Verfassungsschutz Maier als „rechtsextrem“ einstufte. Politiker, Juristen und die breite Öffentlichkeit halten Maiers Rückkehr ins Richteramt für „unerträglich“.

Neben seiner Tätigkeit als Jurist war Jens Maier schon in den 80ern politisch tätig. Allerdings damals noch als Parteimitglied der SPD von 1980 bis 1986. Seit 2013 gehört er der rechtskonservativen AfD an. Seine Zugehörigkeit zur Partei hinderte ihn damals noch nicht daran, 1997 bis 2017als Richter am Landgericht Dresden zu arbeiten. Kurz bevor er in den Bundestag zog, wurde gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet und ein Verweis ausgesprochen, weil er Anfang 2017 bei einem Auftritt mit dem künftigem AfD-Kollegen Björn Höcke Aussagen über die NPD machte, die gegen das richterliche Mäßigungsverbot verstießen. Zusätzlich zum Disziplinarverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet, welches jedoch nach kurzer Zeit wieder eingestellt wurde.

Höcke und Maier waren beide Teil des völkisch-nationalistischen Teils der AfD, dem sogenannten „Flügel“, der später aufgelöst wurde. Maier selbst nannte sich mal den „kleinen Höcke“. In seiner Rede ging es um den sogenannten „Schuldkult“, also dass Deutschland aufhören solle, sich für den Holocaust schuldig fühlen zu müssen. Die Aufarbeitung der Nazizeit bezeichnete er als „gegen uns gerichtete Propaganda und Umerziehung, die uns einreden wollte, dass Auschwitz praktisch die Folge der deutschen Geschichte wäre“. Maier sagte auch, dass die NPD die einzige Partei gewesen sei, die „immer geschlossen zu Deutschland gestanden“ habe.

Sympathien für die NPD

Als Richter war er verantwortlich für einen Beschluss zugunsten der NPD. In diesem Zusammenhang erklärte er „Ich weiß nicht, wie man, wenn man das Programm der NPD liest, auf Staatsverbrechen kommen kann“. Bei dieser NPD-Sympathie überrascht es auch nicht, dass vor der Säuberung seines Facebook Accounts Ende 2016 noch der NPD-Vorsitzende Frank Franz auf seiner Freundesliste zu finden war.

Neben verfassungsfeindlichen, antidemokratischen und einschlägig rechten Posts gehörten islamfeindliche ebenso zu seinem Repertoire, so etwa wie der folgende auf Facebook aus dem Jahre 2014: „Gestern lief mir an der Ampel so eine Schleiereule am Wagen vorbei. Ich war kurz davor, die Hupe zu betätigen. Ich kann nur noch Wut und Zorn für dieses Gesinde empfinden“ und „Was der Nationalsozialismus auf der politischen Strecke war, ist heute der Islam auf der religiösen“.

„Mitgefühl für Breivik“

In seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter und als Mitglied des rechtsextremen Flügel der AfD ließ Maier ungestört seiner rechte Ideologie freien Lauf. 2017 bekundete er im rechtspopulistischen Magazin Compact Mitgefühl für den norwegischen Rechtsterroristen Breivik, der im Jahr 2011 77 Menschen ermordete. 69 seiner Opfer waren Campteilnehmer auf der Insel Utoya, organisiert von jugendlichen Anhängern der sozialdemokratischen Arbeiterpartei (AUF), 32 von 77 Ermordeten waren unter 18 Jahre alt. Über diesen Terroristen sagte Maier, er sei aus „Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden“ – Verzweiflung über die Einwanderung von „Kulturfremden“. Breivik und Maier rechtfertigten ihre Aussagen mit der gleichen Quelle, einem rechtsextremen Buch mit dem Titel „Europa verteidigen“.

Im Januar 2018 folgten rassistische Äußerungen auf Twitter gegen den Sohn von Boris Becker, Noah. Maier beleidigte ihn mit dem N-Wort, nachdem Becker von seinen Erfahrungen mit rassistischen Angriffen in Berlin berichtet hatte. Nach diesem Tweet forderte selbst die AfD Berlin Maiers Rücktritt. Allerdings gilt dieser Tweet mittlerweile als nicht zu beachten, da er angeblich aus der Feder einer seiner Mitarbeiter stammen soll.

Juristisches Neuland

Es ist mehr als selbstverständlich, dass die Aufgabe, Recht zu sprechen und demokratische Werte aufrechtzuerhalten nicht von einem verfassungsfeindlichen Richter ausgeführt werden können. Darüber streiten sich die Experten auch nicht. Es geht beim Fall Maier vielmehr darum, welche rechtlichen Optionen man hat, um ihn von der Richterbank fernzuhalten. Maier soll also nicht mehr Richter sein dürfen, aber die Frage bleibt: Wie kommt man zu diesem Ergebnis?

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) war anfangs noch nicht überzeugt davon, dass dies überhaupt verhindert werden könnte. Nach § 6 des Abgeordnetengesetz haben Beamte und Richter, die Mitglieder des Bundestages sind, nach der Beendigung ihres Mandats nämlich ein „Rückkehrrecht“. Das Justizministerium war zunächst der Meinung, dass Maier von seinem Rückkehrrecht Gebrauch machen dürfe, zumal seine Personalakte sauber sei (das Disziplinarverfahren taucht in dieser nicht mehr auf).

Darauf folgte ein Hin und Her zwischen dem Ministerium und dem sächsischen Landtag, die beide die Verantwortung für die Angelegenheit der jeweils anderen Seite zuschoben. Der Landtag hat mit dem Mittel der „Richterklage“ die Möglichkeit, gegen Maier vorzugehen. Diese Richterklage ist zwar normiert, aber wurde in Deutschland noch nie angewendet und wäre ein völliges rechtliches Novum. Mit der Richterklage kann man einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht stellen für die Versetzung des beklagten Richters in ein anderes Amt oder in den Ruhestand. Dafür braucht der Landtag eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die auch anfangs möglich schien; allerdings stellte sich die CDU zeitweise quer und sah das Problem mit dem Fall Maier als eines, welches das Justizministerium selbst lösen solle.

Maier wieder Richter?

Allerdings wird Maier nicht an das Landgericht Dresden zurückkehren, wo er mit Zivilsachen befasst war und wird auch nicht etwa in einer Behörde wie dem Justizministerium untergebracht. Er bekommt stattdessen ab dem 14. März eine Stelle am Amtsgericht Dippoldiswalde, eine Kleinstadt mit ca. 14.000 Einwohnern in der Nähe von Dresden. Dies scheint zunächst widersprüchlich, da er auch hier Recht sprechen könnte, wenn auch im kleineren Rahmen. Doch gleichzeitig mit der Stelle geht ein Antrag auf Versetzung in den Ruhestand einher. Justizministerin Meier erklärte, einen Eilantrag gestellt zu haben, die Führung der Amtsgeschäfte bei der Rückkehr Maiers vorläufig zu untersagen: „Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestuft wird, kann kein glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein und beschädigt das Ansehen der Rechtspflege schwerwiegend“.

Dass Maier ab der Versetzung in den Ruhestand weiterhin als Rechtsextremist seine Rente behalten wird, kritisieren viele Stimmen aus der Lehre und Rechtsprechung. Ein Bremer Rechtsprofessor fordert daher, dass die Versetzung in den Ruhestand nur der erste Schritt sein darf und das Disziplinarverfahren gegen Maier unbedingt wieder aufgenommen werden muss.

Der Fall Maier wirft vor allem die Frage auf, wann ein Richter nicht mehr als unabhängig gilt. Wie ist die Parteimitgliedschaft eines Richters vereinbar mit dem Grundsatz der Unabhängigkeit? Dieser Grundsatz verlangt vom Richter Neutralität, Unparteilichkeit und Distanz. Dass Richter keine politische Ausrichtung oder Interesse an politischer Beteiligung haben dürfen, ist nicht realistisch, extrem einschränkend und wäre nicht zuletzt auch kaum überprüfbar. Es besteht zudem immer auch die Gefahr bei Regelungen solcher Art, dass sie missbraucht werden, um nur linke Beamte und Richter zu regulieren, während man auf dem rechten Auge weiterhin blind bleibt. Maier durfte als Richter problemlos Mitglied der AfD bleiben und sich politisch äußern – das führte noch zu keiner Debatte um eine Beendigung seines Richteramts. Es gab nur ein Disziplinarverfahren, was letztendlich unerheblich wurde durch die Pausierung seines Jobs durch den Einzug in den Bundestag. Richter sind auf Lebenszeit bestellt und nur dem Gesetz unterworfen. Sie haben anders als Staatsanwälte keine „Vorgesetzten“. Das garantiert ihre Unabhängigkeit. Der Fall Maier zeigt die Ausmaße des Fehlens eines gängigen Kontrollgremiums für Richter. Wie schwierig es ist, bloß einen Befangenheitsantrag gegen einen Richter durchzubekommen, ist quasi ein offenes Geheimnis. Jens Maier ist sicherlich kein Einzelfall, aber hoffentlich ein Impuls für eine rechtliche Neuausrichtung zur Behandlung von rechtem Gedankengut in öffentlichen Ämtern.

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