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„Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch!“

Gamze Karaca

75 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus sind diese Worte Bertolt Brechts nach wie vor allgegenwärtig. Hanau hat gezeigt, dass Rassismus und rechte Gewalt weiterhin ein großes Problem in Deutschland sind und wir davon ausgesehen müssen, dass die Liste der Opfer rechter Gewalt auch in Zukunft länger wird.

Noch bevor die Morde in Hanau verarbeitet werden konnten, sind wir mit weiteren Anschlägen konfrontiert, die die Bewältigung des Ohnmachtsgefühls erschweren.

Dem Grauen entkommen, um in Deutschland ermordet zu werden

Arkan Hussein, ein 15-jähriger Junge, der gemeinsam mit seiner Familie 2014 wegen des Genozids des „Islamischen Staates“ (IS) an den Jesiden aus dem Irak floh, um ein Leben ohne Angst und Terror in Deutschland führen zu können, wurde Anfang April 2020 in Celle ermordet. Die erste Erkenntnis der Polizei, wie immer und bereits bekannt: Es gebe „in keiner Hinsicht Anhaltspunkte für eine ausländerfeindlich oder politisch motivierte Tat“. Diese Erklärung wurde vom Staatsanwalt unterstrichen, der ebenfalls keine Anhaltspunkte für einen politischen Hintergrund sieht. Der Täter Daniel S. schweigt bis heute. Allerdings ist bislang bekannt, dass er auf seinen drei Socialmedia-Konten eine Neigung zu Verschwörungstheorien, Reichsbürger-Vorstellungen und antisemitische Mythen zeigt. Auch sind mehrere Neonazis und Rechtsradikale in seiner Freundesliste zu finden. Dennoch gehen die Behörden bei Arkan Hussein von einem Zufallsopfer aus und berichteten bei der Verhaftung von Daniel S. von einem ,,verwirrten Eindruck“ – ein Umstand, der sich wie ein roter Faden durch rechte Gewaltverbrechen zieht: rechtsmotivierte Taten wurden zunächst als Tat eines verwirrten Einzeltäters deklariert, obwohl sämtliche Indizien dafür sprechen, dass Rassismus eindeutig als Motiv und ein dahinterstehendes rechtes Netzwerk in Betracht gezogen werden müssen.

Anschläge in Waldkraiburg

Anderer Ort: Innerhalb weniger Tage sind im bayerischen Waldkraiburg mehrere Anschläge auf Geschäfte von türkeistämmigen Personen verübt worden: die Fenster eines Friseursalons und Lokals wurden eingeschlagen, ein Lebensmittelgeschäft wurde mitten in der Nacht Ziel eines Brandanschlags. Eine Reihe von Anschlägen, die insbesondere die türkeistämmigen Einwohner Waldkraiburgs in Angst und Schrecken versetzte. Trotz der Erklärung Anwohners, dass das türkische Lebensmittelgeschäft zuvor mit den Worten ,,Ausländer raus“ beschmiert wurde, zögerten die Behörden zu Beginn dennoch, Rassismus als mögliches Tatmotiv in Betracht zu ziehen. Mittlerweile besteht der Verdacht, dass die Anschläge in direkten Zusammenhang stehen und der Umstand, dass Geschäfte türkeistämmiger Personen Ziele dieser Attentate waren, führte dazu, dass die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) die Ermittlungen nun übernommen hat. Allerdings waren hierfür drei Anschläge notwendig, um derartige Ermittlungen überhaupt erst in Gang zu setzen.

Das ist kein gerechtes Urteil“

Ganze zwei Jahre hat das Oberlandesgericht München dafür gebraucht, eine schriftliche Begründung des NSU-Urteils von 3025 Seiten vorzulegen, die der Öffentlichkeit zunächst vorenthalten und nur den Beteiligten sowie wenigen Journalisten zur Verfügung gestellt wird.

Interessant ist, was in der 3025-seitigen Begründung nicht erwähnt wird. Der „Verfassungsschutz“, der wesentlich an der Ermordung an acht Türkeistämmigen, einem Griechischstämmigen und einer Polizistin beteiligt war, wird kein einziges Mal erwähnt. Das Wort ,,V-Mann“ fällt lediglich drei Mal. In dem Kontext wird das wiedergegeben, was Ralf Wohlleben über Tino Brandt berichtete, dass es schon immer Gerüchte gegeben habe, ,,dass Tino Brandt ein V-Mann sei“. Für wen allerdings Brandt gearbeitet hat oder dass er Informant des Thüringer Verfassungsschutzes war, wird in der Begründung mit keinem Wort erwähnt. Anmaßend ist außerdem, dass zu Andreas Temme im Urteil nichts steht. Temme arbeitete für den hessischen Verfassungsschutz und war zur Tatzeit, als Halit Yozgat in seinem Internetcafe ermordet wurde, am Tatort. Der 1,96 Meter große Temme will von der Tat nichts mitbekommen und Halit Yozgat nicht hinter dem Tresen in einer Blutlache liegend gesehen haben. Obwohl Temme an mehreren Tagen vor Gericht befragt und auch Telefonate vorgespielt wurden, steht zu ihm in dem Urteil nichts.

Die Nebenklage erhebt Vorwürfe gegen das Münchner Oberlandesgericht und beklagt ein „Versagen des Rechtsstaats“.

Die jahrelange Ignoranz der Behörden, die sich vor allem in der Kriminalisierung der Mordopfer und ihrem Umfeld äußerte, sowie die Folgen der Morde, die sich für die Angehörigen ergaben, werden in der Begründung totgeschwiegen.

In einer schriftlichen Stellungnahme der Nebenklage steht all das, was aus dem Urteil bereits hätte hervorgehen sollen: ,,Es ist ein Mahnmal des Versagens des Rechtsstaats.“

Kein Vergeben – Kein Vergessen!

Das alles, der jüngst verübte Angriff auf einen 21-jährigen Geflüchteten aus Syrien, der weiterhin in Lebensgefahr schwebt, oder auch die gewaltsame Demonstration der rechten Partei ,, Der dritte Weg“ am 1. Mai in München zeigen, dass Deutschland auch 75 Jahre nach der Befreiung des Faschismus nach wie vor nicht von rechter Gewalt befreit ist. Mut machen allerdings die Worte der Angehörigen eines NSU-Opfers, Elif Kubaşık, in ihrer Erklärung hinsichtlich der NSU-Urteilsbegründung: „Die Hoffnung, Antworten zu erhalten, habe ich trotz allem und trotz ihnen nicht ganz aufgegeben. Es gibt zu viele Menschen, die bis heute nicht loslassen, die für uns und für die ganze Gesellschaft um die Wahrheit kämpfen, die dafür sorgen, dass Mehmet und all die anderen Opfer nicht vergessen werden.“

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