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safe abortion day

Ines Kiriaki Tsartsaris

Am 28.09. gehen jedes Jahr Tausende von Frauen in Deutschland und in anderen Teilen der Welt auf die Straße, um für sichere und zugängliche Schwangerschaftsabbrüche zu kämpfen. Denn weltweit werden jährlich etwa 25 Mio. unsichere Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt: entweder durch die ungewollt schwangere Person selbst oder von Personen ohne Fachkenntnisse. Die Folgen davon können verheerend sein. Sie reichen von Unfruchtbarkeit, Organschäden, Blutvergiftung bis hin zum Tod.

Wie sieht es in Deutschland aus?
Schwangerschaftsabbrüche sind gesetzlich im StGB (Strafgesetzbuch) durch u.A. §218 und §219 geregelt und sind somit für alle Beteiligten strafbar. Ganz konkret bedeutet das: Abtreibungen sind in Deutschland illegal. Sie bleiben lediglich unter folgenden Bedingungen straffrei:

– drei Tage vor dem Eingriff muss eine Beratung durch eine staatlich anerkannte sog. Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle durchgeführt worden sein und eine Bescheinigung dem/der Ärzt:in vorgelegt werden, der/die den Eingriff durchführt
– der Schwangerschaftsabbruch muss innerhalb der ersten 12 Wochen durchgeführt werden

Andere Indikationen können medizinisch oder kriminologisch sein. Wenn beispielsweise die Schwangerschaft eine Lebensbedrohung für die schwangere Person darstellt oder durch eine Vergewaltigung zustande gekommen ist. In diesen Fällen bleibt sie straffrei bis zur 22. Schwangerschaftswoche.

Die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs werden übrigens nur von der Kasse übernommen, wenn eine medizinische oder kriminologische Indikation besteht oder die Person als „bedürftig“ eingestuft wird.1

Ein Schritt in die richtige Richtung
Im Mai diesen Jahres beriet der Bundestag über die Abschaffung des §219a StGB, der das „Werbeverbot“ von Schwangerschaftsabbrüchen regelte und dieser wurde gekippt. Bisher konnten Mediziner:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht über beispielsweise die Methoden, Verfahrensweisen und Kosten informieren. Und wenn sie es doch getan haben, dann wurden sie häufig von sog. „Lebensschützern“ angezeigt. Eines der prominentesten Beispiele hierfür ist Dr. Kristina Hänel2, die zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden ist. Die Streichung des Paragraphen stellt also einen großen Erfolg der jahrelangen Arbeit der feministischen Bewegung dar.

Nichts desto trotz ist es damit nicht getan. Aufgrund der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gibt es nicht viele Praxen, die diese durchführen. Dies zeigt sich in Bayern besonders deutlich: in ländlichen Regionen müssen ungewollt Schwangere für „Beratung“ und Schwangerschaftsabbruch mehrere Kilometer in die nächsten Großstädte fahren. Eine große Hürde für Menschen mit geringen Einkommen.

Auch die Ausbildung von Ärzt:innen leidet unter der Kriminalisierung: Abtreibungen sind nicht Teil der ärztlichen Fachweiterbildung sondern das Wissen wird von erfahrenen Gynäkolog:innen weitergegeben. Um Schwangerschaftsabbrüche durchführen zu dürfen, müssen Mediziner.innen zwar einen bestimmte Fortbildung vorweisen, diese beschäftigt sich aber eher mit den juristischen und ethischen Aspekten als mit dem praktischen Vorgehen. Oft wird die Durchführung dann im Ausland z.B. in den Niederlanden gelernt.

Zwangsberatung
Viele denken vielleicht, dass es sich bei der sog. Schwangerschaftskonfliktberatung um eine neutrale Haltung seitens der Beratungsstelle handelt, bei der die Möglichkeiten für die ungewollt schwangere Personen dargestellt werden. Leider ist dem nicht so: laut §219 dient die Beratung dem  „Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen.“

Situation außerhalb Deutschlands
Überall auf der Welt scheint es Rückschritte zu geben und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und denen, die schwanger werden können, wird mehr und mehr eingeschränkt. In Polen, einem direkten Nachbarland von Deutschland und Mitglied der EU, sind Schwangerschaftsabbrüche praktisch komplett verboten, was zu einer riesigen Protestbewegung führte. Roe vs. Wade, das Gesetz, welches 1973 Schwangerschaftsabbrüche in den USA legalisierte, wurde letzten Mai vom Supreme Court gekippt. Nun können sich ungewollt Schwangere nicht mehr auf dieses Gesetz berufen und sind den Gegebenheiten des jeweiligen Staates, in dem sie leben, ausgeliefert. Vor allem für Menschen in den südlichen Staaten, die meist konservativ regiert sind, bedeutet das große Hürden und Kriminalisierung für alle Beteiligten eines Schwangerschaftsabbruches.

Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der medizinischen Grundversorgung und retten Leben. Der sichere und leichte Zugang dazu ein ist Grundrecht. Ein Verbot dieser führt nicht zu weniger Abtreibungen, sondern zu unnötigen Toden, die verhindert hätten werden können. Bei der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und dem einhergehenden gesellschaftlichen Stigma ging es, und geht es nie, um den Schutz des Lebens, sondern einzig und allein um die Kontrolle von Körpern, allen voran der Körper von Frauen. Davon soll der emotinalisierte Diskurs ablenken. Jede:r sollte selbst entscheiden dürfen, ob sie/er Kinder in die Welt setzten bzw. eine Schwangerschaft austragen möchte.

Die Paragraphen 218 und 219 StGB und die damit einhergehenden Zwangsberatung und Wartezeit müssen endlich abgeschafft werden! Schwangerschaftsabbrüche müssen fester Bestandteil der ärztlichen Ausbildung werden und deren Kosten von Krankenkassen komplett übernommen werden. Das Einkommen darf nicht über den Zugang zu grundlegender medizinischer Versorgung entscheiden. Ein breites Angebot an Informationen über Verhütungsmittel und kostenloser Zugang zu diesen, wie auch der „Pille danach“ ist nötig.

Wir haben noch viel Arbeit vor uns: es gibt Schritte in die richtige Richtung aber die Streichung des §219a kann nur der erste und nicht der letzte sein. Noch immer gehen sog. Lebensschützer:innen auf die Straße, wie zuletzt beispielsweise in München am 3. Oktober um „für die tausend täglich abgetriebenen Kinder zu beten“, während sie Personen, die abgetrieben, haben als Mörder:innen darstellen. Es muss ein gesellschaftliches Umdenken stattfinden und Schwangerschaftsabbrüche endlich enttabuisiert werden. Schluss mit der moralischen Debatte. Der Zugang zu sicheren Abtreibungen rettet Leben.

1 als bedürftig gilt die Person, wenn ihr Einkommen „1325 Euro im Monat nicht übersteigt und denen auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung steht.“ (Quelle www.bmfsfj.de)

2 In einer unserer älteren Ausgaben haben wir ein Interview mit ihr geführt, das ihr gerne online Nachlesen könnt.

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