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Venedig-Kommission kritisiert die Absetzung der Bürgermeister als Unrecht

Die als Venedig-Kommission bekannte Einrichtung des Europarats „Europäische Kommission für Demokratie durch Recht“ kritisierte in ihrem letzten Bericht den Ausnahmezustand in der Türkei als einen „Verstoß gegen internationales Recht und gegen die türkische Verfassung“. Sie räumte der Türkei zwar das Recht ein, „angesichts der gefährlichen bewaffneten Verschwörung Schritte einzuleiten“. Die Notstandsdekrete würden jedoch von der Regierung für grenzenlose Machtausübung missbraucht.

Besondere Kritik galt der Absetzung von gewählten Bürgermeistern bzw. den von der Regierung eingesetzten Zwangsverwaltungen. Die Ernennung von nicht gewählten Bürgermeistern, deren Vertretern und Mitgliedern von Kommunalparlamenten sei nicht der Kontrolle der Justiz unterstellt und äußerst Besorgnis erregend. Die Venedig-Kommission verurteilte auch, dass mit Notstandsdekreten eine nachhaltige Rechtsprechung und Struktur installiert würden, die auch für die Zeit nach dem Ausnahmezustand ihre Gültigkeit behalten würden.

Die Kommission forderte die Einhaltung der Rechte von gewählten Kommunalverwaltungen, die als eine wichtige Grundsäule demokratischer Gesellschaften zu schützen seien. Sie forderte die von Gouverneuren erlassenen Dekrete der Kontrolle durch Justizbehörden zu öffnen. In ihrem Bericht empfahl sie die Rücknahme des Notstandsdekrets mit der Nummer 674, die die Einsetzung von Zwangsverwaltungen ermöglicht. Es solle auch dafür Sorge getragen werden, dass die Auswirkungen dieses Dekrets nach Aufhebung des Ausnahmezustands ebenfalls aufgehoben werden. Ferner solle den abgesetzten Bürgermeistern die Möglichkeit eröffnet werden, im Falle eines Freispruchs an ihre Ämter zurückzugehen.

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