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Verhandlungsergebnis ablehnen!

Die Gewerkschaft IG Metall und der Arbeitgeberverband Gesamtmetall, haben in der 5. Verhandlungsrunde am 18.11.2022 sich in Baden-Württemberg auf ein Verhandlungsergebnis geeinigt. Aktive Metaller der DIDF-Jugend brachten hierzu eine Erklärung heraus unter dem Titel „Verhandlungsergebnis ablehnen!“

Die Erklärung kritisiert unteranderem einen voreiligen Abschluss. In der Erklärung wird außerdem eine zu lange Laufzeit kritisiert. Dazu heißt es: „Die Südwestmetall und die IG – Metall Baden-Württemberg einigten sich auf eine Laufzeit von 24 Monaten. In Zeiten einer steigenden Inflation und einer drohenden Wirtschaftskrise braucht man kein Experte zu sein, dass dies vor allem zu Lasten der Beschäftigten und Auszubildenden ist. Weil mit diesem Abschluss erst wieder im September 2024 Lohnforderungen gestellt werden können in der Metall- und Elektroindustrie.“

Außerdem heißt es zu den Entgelterhöhungen: „Nach dem Verhandlungsergebnis sollen die Erhöhung der Löhne und Ausbildungsvergütungen in zwei Schritten erfolgen. Die erste Erhöhung findet erst im Juni 2023 und das nur mit 5,2% statt. Das heißt in den ersten 8 Monaten gehen wir komplett leer aus und ab Juni werden unsere Löhne und Ausbildungsvergütungen dauerhaft real gesenkt!

Zur Erinnerung: Die letzte dauerhafte Lohnerhöhung haben wir in der Tarifrunde 2018 erhalten! Die erste dauerhafte „Lohnerhöhung“ nach fünf Jahren ist in Wahrheit eine Reallohnsenkung!

Die zweite „Reallohnsenkung“ findet im Mai 2024 mit 3,3% statt. Im September 2024 läuft dann der Tarifvertrag aus und es können neue Forderungen gestellt werden.“

„Zwischen den sogenannten Entgelterhöhungen werden jeweils im Februar 2023 und 2024 Einmalzahlungen von jeweils 1500 Euro ausgezahlt. Dies gilt allerdings nicht für Auszubildende und dual Studierende. Für uns haben sich die beiden Parteien auf zwei Mal 550 Euro geeinigt. Die IG Metall fällt mit dieser Einigung, uns Auszubildenden in den Rücken. Obwohl es klar ist, dass wir von der aktuellen Situation mit der Inflation am stärksten betroffen sind.“ heißt es von der DIDF – Jugend zu der Inflationsausgleichsprämie.

Als letzten Punkt werden die „Differenzierungsklauseln“ und die „Energienotfallklausel“ angegriffen. Diese Klauseln würden erkämpfte tarifliche Leistungen aushöhlen und an die wirtschaftliche Leistung eines Unternehmens binden. Zudem würde man Verantwortung auf die Betriebsräte abwälzen. Der gesamte Abschluss ist unter Vorbehalt der Energienotfallklausel.

Die aktiven Metaller in der DIDF – Jugend forderten angesichts dieser Aspekte die Ablehnung des Verhandlungsergebnisses. Inzwischen wurde aber auf Empfehlung des Vorstands in allen Tarifkommissionen der Abschluss aus Baden-Württemberg übernommen.

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