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Versammlungsgesetz stoppen!

Am 26. Juni fand in Düsseldorf eine Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen statt. 8000 Personen haben laut Veranstalter an der Demo teilgenommen. Während der Demonstration kam es zu Angriffen auf Teilnehmer und Vertreter der Presse durch die Polizei.

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten!“ hatte zur der Demonstration aufgerufen. Das breite Bündnis umfasste neben Parteien und Organisationen auch Gewerkschaften, Fussballfans, Migrantengruppen und Umweltbewegungen. Der Plan: gemeinsam bis zum Landtag laufen und gegen das neue Gesetz demonstrieren. Bevor die Demo aber enden konnte, griff die Polizei ein.

Kesseln bis in die Nacht

Der Ermittlungsausschuss (EA) des Bündnisses fasst die Situation wie folgt zusammen: „Laut Demosanis wurden ca. 100 Personen, die mit uns auf der Straße waren, von Reizgas verletzt, Rettungswagen mussten 8 mal gerufen werden. Der EA hat 14 Personen registriert, die im Laufe des Tages in die Gefangenensammelstelle am Jürgensplatz verbracht wurden. Der Antifa-Block wurde fast 6 Stunden lang eingekesselt. Anwält:innen wurden nicht durch die Polizeiabsperrungen zu ihren Mandant:innen gelassen. Der Zugang zu Toiletten wurde den Betroffenen verwehrt, die Versorgung mit Wasser erfolgte erst spät nach großem Druck. Gegen 20:00 Uhr konnten die ersten Leute nach einer Identitätsfeststellung den Kessel verlassen, erst gegen 23:30 Uhr die letzten. Von den über 300 Personen in diesem Kessel meldeten sich 56 nach der Freilassung, allen wurde der Vorwurf des Landfriedensbruchs und ein Platzverweis erteilt. Unter den Festgesetzten befanden sich ca. 30 Personen unter 18 Jahren, darunter auch viele aus dem Jugendblock, die sich angesichts der Repression solidarisch mit dem Antifa-Block gezeigt hatten. Den Minderjährigen wurden von der Polizei damit gedroht, sie dem Jugendamt zu übergeben, wenn ihre Eltern sie nicht abholen können. Seit 17:00 Uhr stand das Telefon bis tief in die Nacht hinein nicht mehr still, wir verzeichneten über 300 Anrufe, darunter viele Jugendliche, die ihre Bezugsgruppen nach dem Polizeieinsatz verloren hatten oder von der Polizei festgesetzt worden waren. Ein 14 jähriger musste nach dem Einsatz im Krankenhaus behandelt werden.“

Journalist durch Polizei verletzt

Doch nicht nur gegen die Demonstranten wurde unverhältnismäßig vorgegangen, auch Journalisten wurden bei dem Einsatz verletzt. So berichtete ein Journalist der Deutschen Presseagentur (DPA) davon, mehrmals mit dem Schlagstock geschlagen worden zu sein. Zudem sagte er, einem weiteren Kollegen sei dies ebenfalls passiert. Sven Gösmann nannte die Geschehnisse „einen Angriff auf die Pressefreiheit“ und forderte von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) eine Aufklärung der Geschehnisse. Linke und SPD haben ebenfalls bereits erklärt, dass sie Aufklärung erwarten. Die Linke NRW kündigte an, rechtlich gegen den Polizeieinsatz vorgehen zu wollen. Die Polizei erklärte, dass die Schläge gegen die Journalisten „Versehen“ gewesen seien, weil diese zwischen die Polizei und die Demonstranten geraten seien. Die Reaktion der Polizei wird nun aber an vielen Stellen kritisiert, die Veranstalter kündigten an, sich weiterhin zu den Vorfällen äußern zu wollen.

Verschärfung und Militanzverbot

Das geplante Versammlungsgesetz wird von vielen Gruppen und Akteuren als Angriff auf die Versammlungsfreiheit angesehen. Dass es ausgerechnet rund um die Corona-Pandemie eingeführt werden soll, sorgt für weitere Kritik. Schließlich wurden viele Rechte mit dem Infektionsschutzgesetz in dieser Zeit bereits eingeschränkt. Der große Teil der Bevölkerung hielt sich an die Einschränkungen und Maßnahmen, um Infektionen zu vermeiden und Leben zu schützen. Doch wurde bald die Scheinheiligkeit dieser Maßnahmen deutlich. Während Versammlungen und soziales Leben eingeschränkt bleiben sollten, wurde in Fabriken und anderen Unternehmen weiterhin Seite an Seite gearbeitet. Deshalb gehen viele fortschrittliche Gruppen, schon lange wieder auf die Straßen. Offensichtlich wollte die Landesregierung aber die Gunst der Stunde nutzen, um das Versammlungsgesetz entsprechend zu verschärfen.

So soll es auch ein sogenanntes Militanzverbot geben. Dieses wird immer wieder mit Naziaufmärschen begründet. So sollen Demonstrationen, in denen z.B. durch das Tragen von Uniformen oder „uniformähnliche Kleidung“ eine „Gewaltbereitschaft“ oder „Einschüchterung“ vermittelt wird, verboten werden können. Natürlich denkt man auf den ersten Blick erst einmal an Rechtsradikale, wie z.B. den „III. Weg“, die oft in Formation und gleich gekleidet auftreten. Aber es könnte auch der „schwarze Block“ sein oder auch Warnwesten oder ähnliches, das bei Streiks oder Klimademonstrationen getragen wird. Einschüchterung ist ebenfalls ein bewährtes Mittel. So sieht das Gesetz auch vor, dass Anmelder und eventuelle Ordner bei Problemen haftbar gemacht werden. Der Einsatz von Drohnen oder Hubschraubern bei Versammlungen, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch verdeckte Bild- und Tonaufnahmen, gehören ebenfalls dazu.

Gesetz unhaltbar und darf nicht beschlossen werden!

Viele weitere Punkte machen dieses Gesetz untragbar. Im vergangenen Jahr war (rassistische) Polizeigewalt immer wieder ein Thema in der Gesellschaft. Dass die Polizei Racial Profiling betreibt, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Gleichzeitig wurde deutlich, dass Polizisten mit den Drohbriefen des NSU 2.0 in Verbindung stehen, auch wenn das hessische Innenministerium jetzt so tut, als wäre das ausgeschlossen. Immer wieder sind rassistische Chatgruppen von Polizisten aufgetaucht. Auch in NRW erst vor wenigen Monaten. Es gab über 200 Verdachtsfälle von beteiligten Polizisten. Heute sind viele von ihnen wieder im Dienst. Doch statt all diese Themen anzugehen und die Befugnisse der Polizei zu verringern, sieht die Landesregierung vor, dass die Polizei sogar noch mehr Spielraum erhält, während die Anmelder und Teilnehmer von Demonstrationen kriminalisiert werden. Wie die Polizei gegen jene, die sich gegen ihre Kompetenzerweiterung stellen, vorgeht, haben wir am 26. Juni gesehen.

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