Seit Jahren missachtet die Berliner Stadtregierung die Entscheidung ihrer Bürger*innen nach einer Enteignung renditeorientierter Immobilienkonzerne. Anstatt den Volkswillen zur Überführung von Wohnungsbeständen mit über 3.000 Einheiten in eine gemeinwohlorientierte Selbstverwaltung umzusetzen, wird nun dessen Verhinderung zur Chefsache erklärt. Während man sich in Berlin für ein AfD-Verbotsverfahren zu schade ist, wird die Verbotskeule geschwungen, sobald die Interessen der Immobilienlobby berührt werden. Die Unterstützung der SPD besiegelt einmal mehr den Selbstzerstörungsprozess, in dem sich die Partei spätestens seit den Agenda-Reformen unter Gerhard Schröder befindet.
Deniz Avan*
Ihren Lobgesang durch die Politik erfahren direktdemokratische Beteiligungsformate stets in atmosphärisch aufgeladenen Kontexten institutioneller Sonntagsreden. Überschreiten sie aber die Schwelle zum politischen Tagesgeschehen, zeigen sich Verhinderungslogiken, die aus der Sicht unserer Schweizer Nachbarn antidemokratisch erscheinen müssen – und uns zum Nachdenken anregen sollten.
In Hessen sind zwar Bürger*innenbegehren auf Landesebene ausgeschlossen, Bürger*innen können aber einen Bürger*innenentscheid zu einer wichtigen Gemeindeangelegenheit beantragen. Sie benötigen dann eine rechtssichere Entscheidungsfrage und einen Finanzierungsvorschlag, sofern das Vorhaben Haushaltsmittel beansprucht. Dann geht es darum, Unterschriften von Unterstützer*innen zu sammeln. Dabei gilt: je höher die Zahl der Einwohner*innen, umso verhältnismäßig geringer die Anzahl der benötigten Unterschriften. Bei mehr als 100.000 Einwohner*innen werden so 3 Prozent Unterschriften benötigt, bei mehr als 50.000 Einwohner*innen 5 Prozent und wo 50.000 oder weniger Menschen leben, müssen 10 Prozent der Einwohner*innen unterschrieben. Sind die Unterschriften gesammelt, prüft die Gemeinde die rechtliche Zulässigkeit der Forderung. Wer etwas bewegen möchte, benötigt kostspieligen juristischen und haushaltspolitischen Sachverstand – und über Mittel, eine Kampagne zur Sammlung der Unterschriften durchzuführen. Im Zweifelsfall muss man es auch verkraften können, dass der ganze Einsatz umsonst war, insofern die Gemeinde die Frage als unzulässig bewertet. Dann steht nur noch der Rechtsweg bis zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel offen. Auch das kostet neben Geld viel Zeit.
Das nach „Deutsche Wohnen & CO. enteigenen“ deutschlandweit zweitgrößte Bürger*innenbegehren für mehr bezahlbaren Wohnraum, der Mietentscheid Frankfurt, ist diesen institutionellen Weg bis zum Schluss gegangen. Nicht formelle Gründe, sondern haushaltspolitische Erwägungen wurden während der zwanzigminütigen Verhandlung in Kassel als Grund für die vermeintliche Unrechtmäßigkeit des Begehrens angeführt. Dass der Frankfurter Haushalt allein im Jahr 2023 mit einem Plus von knapp 392 Millionen Euro abschloss und die Forderungen des Mietentscheids 120 Millionen Euro gekostet hätten, blieb unbeachtet.
Der Mietentscheid Frankfurt ereignete sich vor dem Hintergrund eines Zuständigkeitsgefälles zwischen Land und Kommune. Ihr Ziel, dass die stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft ABG nur noch sozialen und geförderten Wohnraum bauen solle, reizte den Rahmen des Möglichen bereits aus.
In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen hingegen greifen landeshoheitliche Befugnisse und kommunale Fragen des alltäglichen Zusammenlebens ineinander. Hier wehen moderne, egalisiertere römische Winde, die ihren Niederschlag nicht nur in den Bezeichnungen der Regierenden (Senatoren anstelle von Staatsministern bestimmen über ihre Ressorts), sondern auch in den direktdemokratischen Gestaltungsmöglichkeiten der Bürger*innen finden.
In Berlin entschied man sich in zweierlei Hinsicht erfolgreich für die plebiszitäre Königsdisziplin und der Volksentscheid von 2021 fiel zugunsten der Vergesellschaftung aus. Der springende Punkt: Es geht nicht um eine bloße Verstaatlichung ehemals landeseigener Wohnungen. Vergesellschaftet werden soll in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts mit weitgehender demokratischer Selbstverwaltung durch die Mieter*innen, sodass eine Reprivatisierung zu einem späteren Zeitpunkt erschwert wird. Und genau hierin kann man den eigentlichen Stein des Anstoßes finden. Das Berliner Bündnis nutzt ein liberaldemokratisches Instrument für ein gemeinwirtschaftliches Ziel, in dessen selbstverwaltetem Charakter Friedrich Merz (CDU), Lars Klingbeil (SPD) und die Immobilienlobby – und nicht nur sie – einen demokratisch sozialistischen Schritt zu erkennen glauben. Ausgeblendet wird, dass auch gemeinwirtschaftliche Verwaltungsstrukturen sich in marktwirtschaftlichen Gesamtzusammenhängen bewähren müssen.
Glaube bildet bekanntlich keine rationale Entscheidungsgrundlage. Aber die Reaktion wird nachvollziehbar: Wenn liberaldemokratische Instrumente nicht nur dazu dienen können, das Leben von Menschen nachhaltig zu verbessern, sondern diese auch erleben lassen, dass demokratischere Formen marktwirtschaftlicher Strukturen möglich und für sie besser sind, dann wird der (noch) liberale Charakter unserer Demokratie zum Problemfall. Man kann sich aus der Perspektive von Merz und Klingbeil das Problem auch als Schnellball vorstellen, der losgetreten wird: Wenn eine Vergesellschaftung hier zu besseren Lebensbedingungen führt, warum sollte sie dies nicht auch in anderen Bereichen zur Folge haben, etwa beim Energiemarkt oder bei Krankenhäusern? Des einen Freud ist des anderen Leid. Während Vergesellschaftungen die Lebensrealität der überwältigen Mehrheit der Menschen in Deutschland verbessern würden, würden sie die Renditeerwartungen einer kleinen Minderheit zunichte machen. Wenn aber gerade diese Minderheit die eigene Partei mit Großspenden am Leben erhält, dann wird der Schneeball zum Riesenproblem. Die Lösung? Der liberale Charakter der bundesdeutschen Demokratie ist einzuschränken. Und nicht zuletzt daran lässt sich ablesen, wie stark die AfD die Politik in Deutschland auch ohne Regierungsbeteiligung bereits verändert hat.
Das geplante Verbot von Enteignungen auf Landesebene dürfte verfassungsrechtlich kaum Chancen auf Erfolg haben. Jedenfalls ist das zu hoffen. Das Signal ist dennoch fatal. Initiativen für Bürger*innenbeteiligungen werden als sinn- und zwecklos festgeschrieben und Demokratie endgültig auf die Durchführung regelmäßiger Wahlen beschränkt. Aus Sicht von Merz und Klingbeil wäre der konsequente nächste Schritt, die Regelmäßigkeit von Wahlen anzugehen und Legislaturperioden zu verlängern.
Die Wohnungskrise steht beispielhaft für eine Vielzahl sozialer Missstände, deren Fortbestehen regelmäßig Rassismen hervorrufen. Im Wohnungsdiskurs zeigt sich das am Narrativ der Geflüchteten, die den Deutschen – den echten Deutschen wohlgemerkt – die Wohnungen wegnehmen würden. Die Vergesellschaftung von Wohnungen, die ausschließlich für Rendite vermietet werden, würde hier Druck aus dem Kessel nehmen. Stattdessen wird das geplante Vergesellschaftungsverbot wie ein Brandbeschleuniger wirken. Anstatt sich auf einen konsequenten Kampf gegen die AfD einzuschwören, der nur durch die stringente Behebung sozialer Missstände, der Ausweitung von Partizipationsmöglichkeiten und einem Parteienverbot gelingen kann, wird ein vernünftiger Ansatz zur Milderung einer echten Krise als Verbotsobjekt festgelegt. Das ignoriert nicht nur, dass die Mietbelastung für einen großen Teil der Menschen in Deutschland schon längst zur Armuts- und dadurch auch in bestimmten Milieus zur Rassismusfalle geworden ist. Es zeigt auch wieder einmal, dass Politik nicht für Bürger*innen, sondern für finanzstarke Lobbys gemacht wird.
Um das Märchen der Union vom Wegregieren der AfD zu übermalen, sollen nun die gewinnversprechenden Aussichten der Berliner*innen in ihrem Kampf für menschenwürdige Wohnverhältnisse, aber auch die der Berliner Linkspartei zum nächsten Abgeordnetenhaus sabotiert werden. Und mehr noch: Ein Verbot von Verstaatlichungen auf Landesebene würde die politische Selbstwirksamkeit einer ganzen Generation infrage stellen. Als politisch Handelnde sind wir aber von Grund aus auf erfolgreiche Selbstermächtigungsmomente angewiesen. Nur so behalten wir die Motivation, uns für eine bessere und dann für eine noch bessere Welt einzusetzen.
Was uns jetzt noch Hoffnung gibt, ist aber nicht allein die Aussicht auf eine mögliche höchstrichterliche Kassation des geplanten Verbots. Hoffnung geben uns die zivilgesellschaftlichen Proteste, die als Reaktion auf das Vorhaben zunächst in Berlin entfacht sind und wahrscheinlich auch an anderen Orten aufflammen werden. Gemeinsam mit den Unkürzbar-Protesten gegen die eingeleiteten Sozialkürzungen steht uns eine ereignisreiche zweite Jahreshälfte voller politischer Selbstermächtigungen bevor.

* Deniz Avan vertritt Die Linke im Frankfurter Stadtparlament. Er war Mitinitiator vom Mietentscheid Frankfurt, des nach DeutscheWohnen&Co.enteignen deutschlandweit zweitgrößten Bürger*innenbegehrens für mehr bezahlbaren Wohnraum. Für uns hat er einen Gastbeitrag zur Vergesellschaftungs- und Wohnungsmarktfrage geschrieben.

