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Zwischen vermeintlicher Antisemitismusbekämpfung und Meinungsfreiheit: Hessischer Gesetzentwurf wirft grundlegende Fragen auf

Die hessische Landesregierung will die Leugnung des Existenzrechts Israels künftig unter Strafe stellen. Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz begründen den Vorstoß mit dem Schutz jüdischen Lebens und der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands nach dem Holocaust. Nach begrümdungen der Landesregierung soll der Gesetzesentwurf eine angebliche Strafbarkeitslücke schließen und ein deutliches Signal gegen Antisemitismus setzen. Trägt der hessische Gesetzentwurf tatsächlich dazu bei, Antisemitismus zu bekämpfen oder erweitert er vor allem die Möglichkeiten staatlicher Eingriffe in politische Meinungsäußerungen?

Fee Pottharst

Was plant die Landesregierung? Warum gibt es Kritik? 

Nach den Vorstellungen der Landesregierung soll die Leugnung des Existenzrechts Israels künftig als Form der Volksverhetzung strafbar werden. Konkret soll der § 130 des Strafgesetzbuches, der die Volksverhetzung regelt, erweitert werden. Nach dem Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung soll die Leugnung des Existenzrechts Israels als neuer Tatbestand in den Paragraphen aufgenommen werden. Dafür ist ein neuer Absatz 4 vorgesehen, während die bisherigen Absätze entsprechend nach hinten verschoben würden. Wer künftig gegen diese Regelung verstößt, könnte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Begründet wird dies mit der deutschen Staatsräson und der historischen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus. 

Ministerpräsident Boris Rhein erklärte dazu: Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an. Justizminister Christian Heinz argumentiert, das Grundgesetz sei untrennbar mit dem Schutz der Holocaust-Überlebenden und ihrer Nachfahren verbunden. Daraus leite sich auch die Verpflichtung ab, den Staat Israel als sichere Heimstätte des jüdischen Volkes zu schützen. Der Gesetzentwurf beruft sich dabei auf die sogenannte Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Diese erlaubte ausnahmsweise Einschränkungen der Meinungsfreiheit bei nationalsozialistischer Propaganda. In dem sogenannten Wunsiedel-Beschluss hieß es, dass  aufgrund der historischen Verantwortung Deutschlands Äußerungen verboten werden können, die als propagandistische Verherrlichung des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 zu verstehen sind. 

Nach Auffassung der hessischen Landesregierung lässt sich die sogenannte Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Äußerungen zum Staat Israel übertragen. Begründet wird dies damit, dass die Gründung Israels 1948 in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Holocaust und der Ermordung von sechs Millionen europäischen Jüdinnen und Juden stehe. Wer das Existenzrecht Israels bestreite, lehne damit zugleich die aus dem Holocaust erwachsene Verantwortung Deutschlands und der internationalen Staatengemeinschaft ab, dem jüdischen Volk eine sichere Heimstätte zu gewährleisten.

Der Göttinger Straf- und Völkerrechtler Kai Ambos hingegen wirft der Landesregierung vor, den Begriff der deutschen Verfassungsidentität über seine bisherigen Grenzen hinaus auszudehnen, indem sie ihn auf den Staat Israel überträgt. In einem Beitrag mit dem Titel Staatsräson als Strafgrund betont Ambos, dass antizionistische Positionen nicht automatisch mit antisemitischem Hass gegen Jüdinnen und Juden gleichgesetzt werden könnten, selbst wenn sie im Einzelfall antisemitisch motiviert sein mögen. Ebenso bedeute die Leugnung des Existenzrechts Israels oder selbst die Forderung nach seiner Auflösung nicht zwangsläufig eine Relativierung des Nationalsozialismus oder des Holocaust.

Außerdem bleibt unbestimmt, was unter dem Begriff des Existenzrechts Israels konkret zu verstehen ist. Weder das Grundgesetz noch das Völkerrecht kennen einen klar definierten Rechtsbegriff, dessen Leugnung strafbar wäre. Das Völkerrecht schützt die territoriale Integrität und Souveränität von Staaten sowie das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Ein allgemeines, strafrechtlich geschütztes Existenzrecht einzelner Staaten existiert dagegen nicht. Dabei müssen strafrechtliche Normen dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen: Bürgerinnen und Bürger müssen eindeutig erkennen können, welches Verhalten strafbar ist und welches nicht. Bleibt ein Tatbestand politisch auslegbar, eröffnet dies einen erheblichen Interpretationsspielraum für Behörden und Gerichte.

Gerade deshalb warnen Kritiker davor, dass der Entwurf weniger der Bekämpfung antisemitischer Straftaten dient als vielmehr der Ausweitung staatlicher Eingriffsmöglichkeiten gegen missliebige politische Positionen. Denn was unter einer Leugnung des Existenzrechts Israels verstanden wird, könnte von der Forderung nach der Abschaffung Israels über antizionistische Positionen bis hin zu bestimmten Vorstellungen einer Zwei-Staaten-Lösung Staatslösung  reichen. Wo politische Auffassungen an die Stelle bestimmbarer Straftaten treten, droht das Strafrecht zum Instrument der politischen Auseinandersetzung zu werden.

Parallel zu dieser Entwicklung wurde Ende Mai bekannt gegeben, dass die israelische Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem erstmals in ihrer Geschichte ein Bildungszentrum außerhalb Israels errichten wird. Hauptstandort soll München sein, ergänzt durch eine Außenstelle in Leipzig. Nach Angaben von Yad Vashem soll damit die Holocaust-Bildung gestärkt und Antisemitismus bekämpft werden. Die Entscheidung wurde von der Bundesregierung sowie mehreren Landesregierungen ausdrücklich unterstützt. Natürlich bleiben der Kampf gegen Antisemitismus und die Erinnerung an die Verbrechen des Faschismus unverzichtbare Aufgaben. Die Shoah gehört zu den größten Menschheitsverbrechen der Geschichte und darf niemals relativiert oder vergessen werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage, welche politische Funktion diese Gedenkstätte und  unter dem Vorsitzenden des Freundeskreises Yad Vashem e.V. Kai Diekmann heute erfüllt. Unter dem Schlagwort der Staatsräson wird die historische Verantwortung Deutschlands immer häufiger mit einer besonderen Verantwortung gegenüber dem Staat Israel verknüpft. Dadurch droht die Erinnerung an den Holocaust von einer universellen Mahnung gegen Krieg, Rassismus und Unterdrückung zu einem Instrument aktueller Außen- und Sicherheitspolitik zu werden. Zugleich geraten andere Lehren aus der Geschichte – etwa der antifaschistische Widerstand, die Rolle der Arbeiterbewegung und der Zusammenhang von Faschismus, Militarismus und Krieg – zunehmend in den Hintergrund. Kai Diekmann wiederum ist unter anderem bekannt dafür, dass er den Genozid am palästinensischen Volk leugnet oder als ehemlaiger Chefredaktuer der BILD gegen propalästinensische Berichterstattung hetzt und großer Verfechter der Staatsräson ist. 

Die Meinungsfreiheit ist unter Beschuss!

Der hessische Gesetzentwurf schafft keinen neuen Schutz vor antisemitischer Gewalt, die bereits nach geltendem Recht strafbar ist. Stattdessen droht er, einen unbestimmten politischen Begriff in das Strafrecht einzuführen und damit den Spielraum für staatliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit auszuweiten. Der Entwurf soll Proteste für Frieden und in Solidarität mit dem palästinensischen Volk weiter kriminalisieren und unter harte Strafe stellen, um einzuschüchtern. Auch die Erinnerungspolitik, die in der neuen Gedenkstätte einen Ausdruck findet, zielt darauf ab, Antisemitismus und die Verbrechen des Faschismus unabhänig von Aufrüstung und Krieg zu sehen und den Widerstand dagegen absichtlich auszublenden und zu ignorieren.  Um tatsächlich Antisemitismus zu bekämofen und die richtigen Lehren aus dem Holocaus zu ziehen, ist es unabdingbar, sich gegen die Aufrüstung und Kriege, die Nationalismus schüren, zu stellen. Das meint auch, sich gegen den Krieg und Genozid am palästinensischen Volk auszusprechen, den insbesondere Deutschland direkt durch Waffen, aber auch ideologisch wie etwa durch den Vorstoß des Gesetzes und eine verengte Erinnerungspolitik unterstützt. 

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