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Bezahlkarte für Geflüchtete

Ruby Flinn Ode

Kürzlich einigten sich die Bundesländer auf die bundesweite Einführung der sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete. Durch die Bezahlkarte sollen diese noch weniger Verfügungsmöglichkeiten über das ihnen zustehende „Taschengeld” haben. 

Doch was genau ist eine Bezahlkarte und was für Funktionen und Einschränkungen im alltäglichen Leben bringt sie mit sich?  

Bei der Bezahlkarte handelt es sich um eine guthabenbasierte Karte ohne Kontoverbindung, die nur in Deutschland, je nach Bundesland sogar nur in gewissen Regionen funktioniert. Es ist nicht möglich, über die Bezahlkarte Überweisungen zu tätigen. Hamburg hat mit der Ausgabe von Bezahlkarten bereits begonnen. Neu ankommende Geflüchtete bekommen in den Erstaufnahmeeinrichtungen einen monatlichen Betrag von 185 Euro, welcher den täglichen Bedarf decken soll. Bargeldabhebungen sind nur bis zu einem Maximalbetrag von 50 Euro (+10 Euro pro minderjährigem Kind) im Monat möglich. 

Doch wozu das alles? Welcher politische Wille steht hinter diesen Veränderungen? 

Die finanziellen Mittel, die der Staat Geflüchteten entsprechend des Asylbewerbergesetzes (AsylbLG) zur Verfügung stellt, sind ohnehin sehr gering und liegen deutlich unter dem Bürgergeldsatz. Neben anderen rechtlichen Einschränkungen, wie beispielsweise Arbeitsverboten, werden Geflüchtete so strukturell in eine unsichere Situation gebracht. Sie befinden sich in vielen Fällen unter der Armutsgrenze.

Für die Einführung der Bezahlkarte werden verschiedene Gründe genannt. Zum einen soll verhindert werden, dass Asylbewerber und Asylbewerberinnen einen Teil der Sozialleistungen an Angehörige in den Herkunftsländern schicken. Da die eigenständige Nutzung des ausgezahlten Geldes durch die Bezahlkarte stark eingeschränkt wird, soll damit die Möglichkeit verwehrt werden, Geld aus staatlichen Leistungen an Angehörige in anderen Regionen zu überweisen. Dieses Argument ist aber falsch, da die geringen Summen ohnehin nicht ausreichen, um neben den Ausgaben in Deutschland noch Familie und Freunde im Ausland zu unterstützen.

Durch die Bezahlkarte wird so die eigenständige Lebensführung verhindert und viele weitere notwendige Leistungen werden komplizierter oder sogar unmöglich gemacht. Zum Beispiel viele Alltagssituationen, in denen nur eine Barzahlung möglich ist oder aber auch die Bezahlung eines Anwalts. 

Ein weiterer Grund für die Einführung der Bezahlkarte ist die Bestrebung der Politik, Migration in Richtung Europa und Deutschland zu beschränken und zu unterbinden, außer es handelt sich um die erwünschte Form der Arbeitsmigration, wenn also gezielt Menschen angeworben werden, um in Deutschland zu arbeiten, sie also für den Arbeitsmarkt verwertbar sind. 

Die Bezahlkarte und die damit zunehmende Einschränkung sollen laut Politikern und Politikerinnen Anreize für Migration nach Deutschland reduzieren. Der deutsche „Sozialstaat“ soll also unattraktiver wirken, um Menschen abzuschrecken. Diese Maßnahmen gehen direkt auf die Kosten der Betroffenen, die in eine immer kontrolliertere und finanziell unsicherere Situation gezwungen werden. Außerdem wird bereits darüber gesprochen, das Konzept der Bezahlkarte auch auf Bürgergeldempfänger auszuweiten. Gleichzeitig hält man mit dieser Vorgehensweise das Bild des „schmarotzenden Geflüchteten“, der nur auf Sozialleistungen aus sei, aufrecht.

Die Einführung der Bezahlkarte kann als ein Schritt in einer strukturellen Verarmung und Abhängigkeit der Menschen gesehen werden, welche eine bestimmte Logik verdeutlicht: Menschen ohne Staatsangehörigkeit und Menschen die auf Sozialleistungen angewiesen sind, werden zunehmend diskriminiert, entrechtet und ökonomisch eingeschränkt und so vom gesellschaftlichen Leben immer weiter ausgeschlossen.

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